Sich als öffentlicher Bediensteter arbeitsunfähig melden

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst gelten im Fall einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit besondere Bestimmungen.

Zielgruppe

Dies betrifft alle öffentlichen Bediensteten (Beamte, Angestellte, Arbeiter).

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen

Öffentliche Bedienstete, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeitsfähig sind, müssen umgehend ihren Vorgesetzten informieren und eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen beantragen.

Attestpflicht

Ohne Vorlage eines ärztlichen Attests können öffentliche Bedienstete maximal für 3 aufeinanderfolgende Arbeitstage Urlaub aus gesundheitlichen Gründen erhalten.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Behandlungsort (zuhause oder im Krankenhaus) sowie gegebenenfalls die Ausgangszeiten angegeben sind. Dieses Attest muss dem Leiter der Behörde (oder seinem benannten Beauftragten) spätestens 2 Tage nach der Ausstellung vorliegen.

Das ärztliche Attest gilt ab dem Tag der Ausstellung beziehungsweise gegebenenfalls ab dem nächsten Tag. Es kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.

Erst- und Folgeattest

Das Erstattest über die Arbeitsunfähigkeit kann vom Arzt für maximal 5 Tage ausgestellt werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Art der Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt des Versicherten eine längere Dauer erfordern.

In allen anderen Fällen ist ein weiterer Arztbesuch notwendig, falls die Arbeitsunfähigkeit mehr als 5 Tage andauert.

Der krankheitsbedingt arbeitsunfähige öffentliche Bedienstete muss seinen Dienst wieder aufnehmen, sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt – also möglicherweise bereits vor Ablauf des Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen.

Öffentliche Bedienstete, die nicht zur Wiederaufnahme des Dienstes in der Lage sind, müssen spätestens am Tag vor der ursprünglich vorgesehenen Rückkehr in den Dienst eine Verlängerung des Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen beantragen (Benachrichtigung des Vorgesetzten). Fällt der Tag vor der ursprünglich vorgesehenen Rückkehr auf eine Sonn- oder Feiertag, ist die Verlängerung sofort am 1. Tag der theoretischen Wiederaufnahme des Dienstes zu beantragen.

Kontrollen

Der Behördenleiter oder sein Beauftragter können einen Hausbesuch beim Erkrankten durch einen Verwaltungsbeamten oder eine Untersuchung durch den Kontrollarzt veranlassen, sobald sie dies für nötig befinden – auch wenn nur 3 Tage Urlaub aus gesundheitlichen Gründen beantragt wurden.

Öffentliche Bedienstete dürfen sich während des Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen nur in den vom Arzt erlaubten Ausgangszeiten von zuhause oder vom Behandlungsort entfernen, sofern der Ausgang nicht im Zusammenhang mit einem Arztbesuch, einer medizinischen Behandlung oder einer Behandlung im Krankenhaus steht.

Bezahlung und Anspruch auf Erholungsurlaub

Die öffentlichen Bediensteten haben während des gesamten Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts. Bei einer länger als 3 aufeinanderfolgende Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit gilt dies nur, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Der Urlaub aus gesundheitlichen Gründen gilt unabhängig von seiner Dauer als Dienstzeit, in der Anspruch auf Jahresurlaub erworben wird.

Sanktionen bei Nichtvorlage eines ärztlichen Attests

Bleibt der öffentliche Bedienstete mehr als 3 aufeinanderfolgende Tage vom Dienst fern, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, gilt die Abwesenheit als unbegründet und wird geahndet.

Bei einer nicht genehmigten Abwesenheit kann der öffentliche Bedienstete von Rechts wegen den der Abwesenheitszeit entsprechenden Teil seines Gehalts verlieren. Weitere Disziplinarmaßnahmen können hinzukommen.

Zusätzliche Sanktionen sind vorgesehen für Bedienstete, die:

  • eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht oder ihren Urlaub aus gesundheitlichen Gründen ohne triftigen Grund verlängern lassen haben;
  • den Dienst nicht wieder aufgenommen haben, sobald ihr Gesundheitszustand dies zuließ;
  • außerhalb der vom behandelnden Arzt erlaubten Ausgangszeiten das Haus oder den Behandlungsort verlassen haben, ohne dass dies wegen eines Arztbesuchs, einer medizinischen Behandlung oder einer Behandlung im Krankenhaus gerechtfertigt war;
  • sich einer Kontrolle entzogen haben, die der Behördenleiter oder sein Beauftragter veranlasst haben.

Formulare/Online-Dienste

AUTHENTISCHE QUELLEN

Krankenkasse - Meine Situation

Einsicht in Ihre Krankenkassendaten

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Caisse de maladie - Ma situation

Consultez votre affiliation à une caisse de maladie

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Health insurance - My situation

Access your health insurance data

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am