Als Arbeitsuchender ein Berufsbildungspraktikum absolvieren
Um Arbeitsuchenden die Möglichkeit zu geben, den Arbeitgebern konkret ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zu zeigen, und um ihnen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen, kann die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) ihnen unter gewissen Voraussetzungen anbieten, ein Berufsbildungspraktikum (stage de professionnalisation) zu absolvieren.
Dieses Praktikum richtet sich an:
- Arbeitsuchende, die mindestens 30 Jahre alt sind;
- Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit;
- Arbeitnehmer mit Behinderung.
Das Praktikum dauert 6 Wochen.
Zielgruppe
Arbeitsuchende, die:
- mindestens 30 Jahre alt sind; oder
- sich in einer externen Wiedereingliederung befinden; oder
- als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurden.
Arbeitgeber, die einem Arbeitsuchenden ein Berufsbildungspraktikum anbieten möchten, müssen ihm nach Ablauf des Praktikums eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können.
Voraussetzungen
Um ein solches Praktikum absolvieren zu können, muss der Arbeitsuchende seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sein.
Vorgehensweise und Details
Praktikumsangebot
Arbeitgeber, die bereit sind, einen Praktikanten aufzunehmen, müssen:
- sich an den Arbeitgeber-Service der ADEM wenden; und
- ihre freie Stelle melden.
Der Arbeitsuchende kann das von der ADEM vorgeschlagene Berufsbildungspraktikum nicht ohne anerkannten Grund ablehnen (Beispiel für einen solchen Grund: Das Praktikum entspricht nicht den Kriterien einer angemessenen Beschäftigung), da ansonsten die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen drohen.
Dauer des Praktikums
Das Praktikum dauert höchstens 6 Wochen.
Bei Personen, die als hochqualifiziert gelten, das heißt, die ein mindestens 3-jähriges Studium erfolgreich absolviert haben (Abitur +3), kann die Dauer des Praktikums auf 9 Wochen verlängert werden, sofern die Stelle ihren Qualifikationen entspricht.
Ablauf des Praktikums
Zwischen dem Arbeitsuchenden, dem Arbeitgeber und der ADEM wird eine Praktikumsvereinbarung geschlossen.
Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den Arbeitsuchenden während der gesamten Dauer des Praktikums betreut.
Ein solches Praktikum bietet dem Arbeitsuchenden die Gelegenheit:
- seine beruflichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen; und
- dem Arbeitgeber seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu zeigen.
Der Arbeitsuchende hat während der Dauer des Praktikums Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.
Praktikumsvergütung
Beim Berufsbildungspraktikum handelt es sich um ein nicht vergütetes Praktikum.
Der Praktikant hat jedoch Anspruch auf eine Praktikumsvergütung in Höhe von 393,54 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird. Hierfür muss der Arbeitgeber dem Arbeitgeber-Service der ADEM jeden Monat eine entsprechende Anwesenheitsmeldung übermitteln.
Personen, die Arbeitslosengeld, eine Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsrente oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen beziehen, erhalten diese Bezüge während der Dauer des Praktikums weiter.
Während des Praktikums ist der Arbeitsuchende gegen Arbeitsunfälle versichert. Die entsprechenden Beiträge werden vom Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) übernommen.
Ende des Praktikums
Der Arbeitgeber informiert die ADEM schriftlich über die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitsuchenden im Unternehmen.
Der Arbeitsuchende wird eingestellt
Wird der Arbeitsuchende mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag im Unternehmen eingestellt, so ist die Dauer des Praktikums von einer etwaigen Probezeit in Abzug zu bringen.
Hinweis: Sofern der Arbeitsuchende die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt, kann er außerdem die Wiedereingliederungshilfe beantragen.
Wird der Praktikant am Ende des Praktikums:
- mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit eingestellt, kann sich der Arbeitgeber während der 12 Monate nach der Einstellung 50 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer erstatten lassen. Hierfür muss er einen Antrag an die ADEM richten;
- mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit eingestellt, wird die Erstattung anteilig zur Arbeitszeit berechnet.
Der Erstattungsantrag kann frühestens 12 Monate nach Einstellung des Praktikanten gestellt werden. Die Erstattung erfolgt hingegen nur, wenn:
- der ehemalige Praktikant zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unter Vertrag ist; und
- die Dauer des Praktikums von der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Probezeit in Abzug gebracht wurde.
Dem Praktikanten kann im Anschluss an das Praktikum auch ein 12-monatiger Wiedereingliederungsvertrag angeboten werden. In diesem Fall wird die Dauer des Berufsbildungspraktikums auf die 12 Monate angerechnet.
Hinweis: Die Erstattung kann mit anderen Beihilfen kumuliert werden, wobei der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer als Obergrenze gilt.
Der Arbeitsuchende wird nicht eingestellt
Wird der Praktikant nicht eingestellt, muss der Arbeitgeber der ADEM ein Dokument mit folgenden Angaben zukommen lassen:
- während der Dauer des Praktikums vom Arbeitsuchenden erworbene Kenntnisse; und
- etwaige festgestellte Defizite.
In diesem Fall kann der Arbeitsuchende seinen persönlichen Berater bei der ADEM kontaktieren, um die künftigen Maßnahmen festzulegen.
Formulare/Online-Dienste
Stage de professionnalisation - relevé de présence
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur
Arbeitgeber-Service19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000
-
Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888Telefonnummer des Contact Center für Arbeitsuchende -
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
-
Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg