Als Arbeitsuchender einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen
Die Arbeitsagentur (ADEM) kann Arbeitsuchenden unter gewissen Voraussetzungen anbieten, einen Wiedereingliederungsvertrag (contrat de réinsertion-emploi) mit einem Arbeitgeber abzuschließen. Mit dieser Maßnahme soll den Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt – Arbeitsuchenden ab 45 Jahren, Arbeitnehmern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Arbeitnehmern mit Behinderung – ein Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglicht werden.
Der Wiedereingliederungsvertrag sieht einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Aus-/Weiterbildungsinhalten vor. Der Arbeitsuchende erhält so die Möglichkeit, dem Arbeitgeber konkret seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu zeigen und gleichzeitig neue Kenntnisse zu erwerben.
Der Wiedereingliederungsvertrag erstreckt sich über 12 Monate.
Zielgruppe
Der Wiedereingliederungsvertrag wird zwischen der Arbeitsagentur (ADEM), dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber geschlossen.
Arbeitsuchende, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft, kommen für einen Wiedereingliederungsvertrag infrage:
- mindestens 45 Jahre alt sein oder;
- sich in einer externen Wiedereingliederung befinden oder;
- als behinderte Arbeitnehmer anerkannt sein.
Arbeitgeber, die einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen möchten, müssen dem Arbeitsuchenden nach Ablauf des Vertrags eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können.
Voraussetzungen
Der Arbeitsuchende muss seit mindestens 1 Monat bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet sein, bevor er einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen kann.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Vertrags
Der Wiedereingliederungsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.
Wird der Vertrag im Anschluss an ein Berufsbildungspraktikum (stage de professionnalisation) abgeschlossen, so wird die Praktikumsdauer bei der Berechnung der 12 Monate berücksichtigt.
Abschluss des Vertrags
Arbeitgeber, die einen Wiedereingliederungsvertrag mit einem Arbeitsuchenden abschließen möchten, müssen sich mit dem Arbeitgeber-Service (Service employeurs) der ADEM in Verbindung setzen und die freie Stelle melden.
Der Arbeitsuchende kann einen von der ADEM angebotenen Wiedereingliederungsvertrag nicht ohne anerkannten Grund ablehnen (Beispiel für einen anerkannten Grund: Der Vertrag entspricht nicht den Kriterien einer angemessenen Beschäftigung), da ansonsten die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen drohen.
Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den Arbeitsuchenden während der gesamten Dauer des Wiedereingliederungsvertrags unterstützt und betreut. Das Unternehmen, der Tutor und der Arbeitsuchende erstellen innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Wiedereingliederungsvertrags einen Aus-/Weiterbildungsplan. Eine Kopie dieses Plans ist an den Arbeitgeber-Service der ADEM zu schicken.
Der Arbeitsuchende hat während der Dauer des Wiedereingliederungsvertrags Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.
Arbeitsuchende, die im Rahmen eines Wiedereingliederungsvertrags Nachtarbeit verrichten, Überstunden leisten oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten, unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Vergütung
Arbeitsuchende, die kein Arbeitslosengeld beziehen, erhalten eine Vergütung in Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld, eine Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsrente oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen beziehen, erhalten diese Zahlungen weiter. Zusätzlich bekommen sie von der ADEM eine monatliche Vergütung in Höhe von 41,67 Euro (Index 100), d. h. von 347,84 Euro (Index 834,76).
Sollten die vorgenannten Übergangsvergütungen oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen niedriger sein als der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, wird dieser Betrag auf die Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer aufgestockt, und der Arbeitsuchende erhält zusätzlich die monatliche Zahlung der ADEM von 331 Euro.
Damit die Zahlung geleistet wird, muss der Arbeitgeber der ADEM jeden Monat eine Anwesenheitsmeldung übermitteln.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsuchenden außerdem auf freiwilliger Basis eine Leistungsprämie zahlen. Diese Prämie ist Bestandteil der Vergütung des Arbeitsuchenden und als solche zu versteuern.
Vertragsende
Der Arbeitgeber informiert die ADEM schriftlich über die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitsuchenden im Unternehmen.
Der Arbeitsuchende wird eingestellt
Wenn der Arbeitsuchende nach Ablauf des Wiedereingliederungsvertrags im Unternehmen eingestellt wird, ist die Dauer dieses Vertrags sowie gegebenenfalls auch die Dauer des Berufsbildungspraktikums als Probezeit anzurechnen.
Hinweis: Sofern der Arbeitsuchende die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt, kann er außerdem die Wiedereingliederungshilfe beantragen.
Der Arbeitsuchende wird nicht eingestellt
Wurde der Arbeitsuchende nach Ablauf des Wiedereingliederungsvertrags nicht eingestellt, muss der Arbeitgeber die ADEM schriftlich über die während der Dauer des Wiedereingliederungsvertrags erworbenen Kenntnisse und über eventuell festgestellte Defizite informieren.
In diesem Fall sollte der Arbeitsuchende seinen individuellen Berufsberater bei der ADEM kontaktieren, um die künftigen Maßnahmen festzulegen.
Arbeitgeber, die in der Folge Personal einstellen, müssen vorrangig den Begünstigten eines Wiedereingliederungsvertrags einstellen, sofern dieser die erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Profil mitbringt und der Vertrag innerhalb der 3 Monate vor der Einstellung abgelaufen ist.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsuchenden rechtzeitig über die Stelle informieren. Daraufhin hat der Arbeitsuchende 8 Tage Zeit, um zu- oder abzusagen.
Formulare/Online-Dienste
Contrat de réinsertion-emploi - relevé de présence
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation12-14, avenue Émile Reuter
L-2420 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
-
Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – Jugendliche10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg