Grünzone

Teile des Staatsgebiets, die in der Hauptsache nicht der Bebauung gemäß einem geltenden Allgemeinen Bebauungsplan dienen. In den Gemeinden mit einem Bebauungsplan handelt es sich um die Teile des Staatsgebiets, die laut dem besagten Plan als frei zu bleibende Gebiete gekennzeichnet sind. Gibt es keinen Allgemeinen Bebauungsplan, handelt es sich um die Teile des Staatsgebiets, die sich nicht in den erschlossenen Gebieten befinden.

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