Unterordnung

In einem Arbeitsverhältnis spricht man von Unterordnung, wenn die berufliche Tätigkeit unter der Aufsicht eines Arbeitgebers ausgeführt wird, der befugt ist, Befehle und Anweisungen zu erteilen, deren Ausführung zu kontrollieren und den Untergeordneten zu bestrafen, wenn die Befehle oder Anweisungen schlecht ausgeführt wurden.

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