Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt:
- nicht nur die Anforderungen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, nämlich:
- Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
- sondern auch folgende Anforderungen:
- Sie wird von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt.
- Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.
Diese beiden Funktionen stellen sicher, dass die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig, vertraulich und sicher ist.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
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