Linienverkehr

Unter einem Schiff im Linienverkehr ist ein Fahrgastschiff zu verstehen, das in einem Zeitraum von 4 Wochen mindestens 4 Fahrten (bei Hotelschiffen sind es mindestens 4 Fahren pro Tourismussaison) mit fester Fahrstrecke und vorab festgelegten Zwischenstopps sowie nach einem Fahrplan zurücklegt, der zusammen mit der zuständigen Behörde festgelegt und der Binnenschifffahrt mindestens einen Monat im Voraus zur Kenntnis gebracht wurde. Im Falle einer späteren Änderung des Fahrplans, wird dasselbe Verfahren angewandt.

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