De-minimis-Regelung

Von der Europäischen Union geschaffene Regelung, in der die Rahmenbedingungen für Beihilfen zugunsten von Unternehmen festgelegt sind. Gemäß dieser Regelung kann ein Unternehmen über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren höchstens 300.000 Euro an staatlichen Beihilfen beziehen.

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