Berufliche Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung richtet sich an Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer Behinderung oder von Verschleiß unfähig sind, ihre letzte Beschäftigung auszuüben, ohne jedoch eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

Es kann sich um eine interne (innerhalb eines Unternehmens) oder externe (auf dem Arbeitsmarkt) Wiedereingliederung handeln.

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