Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Man spricht von einer derartigen Behandlung oder Strafe, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Diensts oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

Dieser Begriff umfasst allerdings nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind. Die Todesstrafe gilt unter keinen Umständen als gesetzlich zulässige Sanktion.

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