PAP für ein „neues Gebiet“ („Plan de lotissement, Erschließungsplan, Deelbebauungsplang“)

  • legt die städtebaulichen und mit der Erschließung verbundenen Vorschriften für noch nicht bebaute Gebiete fest (Bebauung von privaten Bereichen, Errichtung von Bauten usw.);
  • kann von einer diesbezüglich befugten natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts erstellt werden.

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