Gesamthandsgemeinschaft

Eine Gesamthandsgemeinschaft ist eine rechtliche Situation, in der mehrere Personen zu gleichen oder ungleichen Teilen Rechte derselben Art an ein und demselben Gut besitzen, ohne dass der Anteil eines jeden dieser Gesamthänder materiell identifizierbar ist.

Eine Gesamthandsgemeinschaft zwischen mehreren Miteigentümern entsteht beispielsweise, wenn mehrere Personen ein einziges Gut kaufen. Die Aufteilung der Eigentumsrechte, das heißt des Anteils, den jeder an diesem Gut hält, erfolgt gemäß dem finanziellen Beitrag eines jeden Gesamthänders. Die Miteigentümer müssen die wichtigsten Entscheidungen einstimmig treffen.

Eine Gesamthandsgemeinschaft zwischen mehreren Miteigentümern kann auch durch die Eröffnung eines Nachlasses entstehen, durch die mehrere Erben vor der endgültigen Teilung des Nachlasses Gesamthänder eines Guts werden.

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