Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe

Technisch-wirtschaftliche Einheit landwirtschaftlicher Art, die gesondert von anderen Einheiten verwaltet wird, über eine Gesamtheit von humanen und materiellen Mitteln und als Eigenbesitz oder zur langfristigen Verfügung und gegebenenfalls im Wege der Anmietung über alle erforderlichen Produktionsmittel verfügt, um eine unabhängige Verwaltung zu gewährleisten, darunter insbesondere die Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen, und die mindestens folgende Flächen bestellt:

  • 3 förderfähige Hektar landwirtschaftliche Fläche oder
  • 0,10 Hektar Rebfläche oder;
  • 0,50 Hektar Baumschulfläche oder;
  • 0,30 Hektar Obstbaufläche oder;
  • 0,25 Hektar Gemüseanbaufläche.

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