Erbpacht oder Erbpachtvertrag

Die Erbpacht oder der Erbpachtvertrag ist ein Langzeitmiet- oder -pachtvertrag für Immobilien.
Er wird für eine Mindestdauer von 27 Jahren und eine Höchstdauer von 99 Jahren geschlossen. Der Erbpächter erhält (genau wie der Mieter bei einem Mietvertrag) gegen Zahlung eines gewissen Betrags das volle Nutzungsrecht an einem Gebäude oder einem Grundstück.

Der Erbpachtvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden.

Vor Inbesitznahme der Immobilie muss eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden.
Während der Laufzeit des Vertrags kann der Erbpächter Bau- und Umbauarbeiten vornehmen, vorausgesetzt, er unternimmt alle Reparaturen, die sich zwecks Erhalts der Immobilie als notwendig erweisen. Der Erbpächter muss darauf achten, die Immobilie nicht zu beschädigen, und sie während der gesamten Vertragslaufzeit mit der gebührenden Sorgfalt behandeln.

Am Ende der Erbpacht gibt der Erbpächter das Gebäude oder das Grundstück an den Eigentümer zurück.

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