Eintragungsgebühren

Die Eintragungsgebühr ist eine indirekte Steuer, die auf Rechtsgeschäften und insbesondere auf Bewegungen des Vermögens erhoben wird, in der Regel anlässlich der Eintragung einer Urkunde oder eines Schriftstücks. Dabei handelt es sich um die Steuer auf dem Rechtsverkehr von Gütern im weitesten Sinne (Erbschaft, Schenkung, Verkauf).

Die Eintragungsgebühren können festgesetzt sein oder verhältnismäßig erhoben werden.

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