Unverhältnismäßige Belastung

Der Begriff „unverhältnismäßige Belastung“ bezeichnet eine Abweichung zwischen:

  • den tatsächlich an Gebäuden vorgenommenen Verbesserungen; und
  • den Beträgen, die zur Finanzierung dieser Verbesserungen ausgegeben werden müssen.

Um zu ermitteln, ob eine Belastung als unverhältnismäßig angesehen werden kann, bewertet der Minister:

  • die geschätzten Kosten für die Durchführung der Arbeiten;
  • die diskriminierende Wirkung, die die Nichtdurchführung der Arbeiten auf eine Person mit Behinderung haben kann;
  • ob die Nichtdurchführung der Arbeiten durch staatliche Hilfen kompensiert werden kann;
  • den Nutzen, den die Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen haben werden;
  • die Lebensdauer der Gebäude (um zu ermitteln, ob die Gebäude kurz vor dem Abriss stehen oder nicht).

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