Unverhältnismäßige Belastung
Der Begriff „unverhältnismäßige Belastung“ bezeichnet eine Abweichung zwischen:
- den tatsächlich an Gebäuden vorgenommenen Verbesserungen; und
- den Beträgen, die zur Finanzierung dieser Verbesserungen ausgegeben werden müssen.
Um zu ermitteln, ob eine Belastung als unverhältnismäßig angesehen werden kann, bewertet der Minister:
- die geschätzten Kosten für die Durchführung der Arbeiten;
- die diskriminierende Wirkung, die die Nichtdurchführung der Arbeiten auf eine Person mit Behinderung haben kann;
- ob die Nichtdurchführung der Arbeiten durch staatliche Hilfen kompensiert werden kann;
- den Nutzen, den die Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen haben werden;
- die Lebensdauer der Gebäude (um zu ermitteln, ob die Gebäude kurz vor dem Abriss stehen oder nicht).
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