Öffentliches Archivgut

Sämtliche Dokumente, einschließlich der Daten:

  • unabhängig von ihrem Datum, ihrem Aufbewahrungsort, ihrer materiellen Form und ihrem Träger;
  • die von den staatlichen Behörden und Dienststellen, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den öffentlich-rechtlichen Anstalten des Staates und der Gemeinden, der Abgeordnetenkammer, dem Staatsrat, dem Ombudsmann, dem Rechnungshof, dem Großherzoglichen Institut, dem Großherzoglichen Hof (was die Dokumente mit Bezug auf die Funktion als Staatschef angeht), dem Erzbistum Luxemburgs, den Konsistorien der Evangelischen Kirche und der Evangelisch-reformierten Kirche Luxemburgs, dem Verwaltungskonsistorium der Evangelischen Kirche Luxemburgs, dem Israelitischen Konsistorium, der Anglikanischen Gemeinschaft Luxemburgs, der Orthodoxen Kirche Luxemburgs, den in Luxemburg niedergelassenen griechischen, rumänischen, serbischen und russischen orthodoxen Kirchen, der Schura, dem Rat der islamischen Gemeinschaft von Luxemburg sowie dem Verwaltungsfonds der religiösen Bauten und sonstigen bedeutenden Güter der katholischen Religion erzeugt oder erhalten wurden;
  • sowie die Urschriften und Verzeichnisse der Notare.

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