App MyGuichet.lu
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die die Erklärung abgebende Stelle "Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)" ist bemüht ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App MyGuichet.lu, die im:
Die App kann auf dem Smartphone und auf dem Tablet genutzt werden ab dem Betriebssystem iOS 15 oder Android 8 .
Sie bedarf eines bereits aktivierten Kontos auf MyGuichet.lu.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 (Pdf) und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1.1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bitte beachten Sie für diesen Abschnitt die französische Version.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit diesen mobilen Anwendungen (Version 2.5.0) mit den Anforderungen des RAAM 1.1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Idéance“ vorgenommenen Bewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 1. September 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@guichet.public.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.
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