Nationale Aufsichts- und Bewertungskommission

Die Nationale Aufsichts- und Bewertungskommission (Commission de contrôle et d’évaluation) ist für die Gewährleistung der korrekten Ausführung der Gesetzgebung zur Sterbehilfe und zur Beihilfe zum Suizid zuständig. Sie setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Materie berufen werden.

Bestimmungen zum Lebensende sowie etwaige Änderungen müssen zwingend bei der Nationalen Aufsichts- und Bewertungskommission registriert werden. Neben der systematischen Registrierung von Bestimmungen zum Lebensende informiert die Kommission auf Nachfrage den Arzt, der einen Patienten am Lebensende betreut, ob für diesen Bestimmungen zum Lebensende registriert wurden. Ist dies der Fall, händigt sie dem Arzt die Bestimmungen aus, damit er vom genauen Wortlaut Kenntnis nehmen kann.

Alle 5 Jahre – gerechnet ab dem Datum der Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende – kontaktiert die Aufsichts- und Bewertungskommission ihren Verfasser, um eine Bestätigung des geäußerten Willens zu erhalten.

  • Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Nationale Aufsichts- und Bewertungskommission

    Adresse:
    L-2935 Luxemburg Luxemburg

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