Fonds für Wohnungswesen

Der Fonds für Wohnungswesen (Fonds du logement) ist eine selbstständige öffentliche Einrichtung, die 1979 ins Leben gerufen wurde und derzeit durch das Gesetz vom 24. April 2017 geregelt wird.

Die Aufgabe des Fonds besteht in:

  • der Vermietung von Sozialwohnungen:
    • an natürliche Personen (gemäß Artikel 27 und Artikel 29 des geänderten Gesetzes vom 25. Februar 1979 über Wohnungsbeihilfen) oder;
    • an juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und deren Ziel darin besteht, benachteiligten Bevölkerungsgruppen Wohnraum zur Verfügung zu stellen;
  • der Veräußerung von Wohnungen auf der Grundlage von Verkaufs- oder Erbpachtverträgen – oder einer Kombination aus beiden – an Personen, die die Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen gemäß dem geänderten Gesetz vom 25. Februar 1979 über Wohnungsbeihilfen erfüllen.
  • Fonds für Wohnungswesen

    Adresse:
    52, boulevard Marcel Cahen L-1311 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 26 26 44-1
    8.30–16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

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