Ein Fördermittel für den Kongresstourismus beantragen
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Mit Fördermitteln für den Kongresstourismus soll die Organisation von Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen (Kolloquien, Konferenzen usw.) unterstützt werden, um:
- zur Förderung Luxemburgs als Reiseziel für Kongresse und Tagungen beizutragen;
- den Nutzen solcher Veranstaltungen für die lokale Wirtschaft zu vergrößern.
Diese Fördermittel werden von der Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) des Wirtschaftsministeriums (Ministère de l'Economie) vergeben.
Zielgruppe
Betroffene Unternehmen
Folgende Empfänger können in den Genuss der Beihilfen gelangen:
- private Vereinigungen;
- öffentlich-rechtliche Anstalten;
- internationale Organisationen und Einrichtungen.
Förderfähige Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen sind förderfähig:
- Kongresse;
- Konferenzen;
- Kolloquien;
- sonstige vergleichbare Veranstaltungen, die in einem geschäftlichen Rahmen stattfinden.
Voraussetzungen
Umfang der Veranstaltung
Um in den Genuss der Beihilfe zu gelangen, müssen die Veranstaltungen alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestteilnehmerzahl: 75;
- mindestens 75 registrierte Übernachtungen in luxemburgischen Hotels.
Ort und Unterkunft
Die Veranstaltung muss in Luxemburg stattfinden und die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.
Markenimage
Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Markenimage des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.
Fristen
Anträge auf Fördermittel für Kongresstourismus müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Gibt das Wirtschaftsministerium dem Antrag statt, müssen die Veranstalter spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Kongress Folgendes einreichen:
- eine Tätigkeitsbilanz;
- einen finanziellen Bericht;
- eine Aufstellung der im Rahmen der Veranstaltung registrierten Übernachtungen;
- und quittierte Rechnungen des touristischen Rahmenprogramm.
Der endgültige Betrag der bewilligten Beihilfe wird entsprechend den bereit gestellten Unterlagen berechnet und gezahlt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Fördermittel für Kongresstourismus an die Generaldirektion für Tourismus des Wirtschaftsministeriums schicken.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
- Veranstalter;
- Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
- Beschreibungen und Schätzungen:
- des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort;
- der Auswirkungen auf die betreffende Branche (Know-how, Networking usw.);
- des medialen Nutzens und/oder der Auswirkungen auf das Markenimage Luxemburgs;
- ein Finanzierungsplan des Projekts, d. h.:
- ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
- geplante und/oder bewilligte Kofinanzierungen.
Höhe der Beihilfe
Pauschalbeihilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen Beherbergungsbetrieb
Um die Veranstaltung von Kongressen während der auslastungsschwachen Zeiten des Jahres zu fördern, wird eine Pauschalbeihilfe von 25 Euro pro registrierte Übernachtung in einem luxemburgischen Beherbergungsbetrieb für Veranstaltungen bewilligt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:
- zwischen dem 1. März und dem 14. Juli;
- zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember.
Um die Veranstaltung von Kongressen während der auslastungsschwachen Zeiten des Jahres zu fördern, wird eine Pauschalbeihilfe von 35 Euro pro registrierte Übernachtung in einem luxemburgischen Beherbergungsbetrieb für Veranstaltungen bewilligt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:
- zwischen dem 15. Juli und dem 15. September;
- zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar.
Die Höhe der Beihilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Um die Veranstaltung von Kongressen in ländlichen Gebieten zu fördern, wird eine Pauschalbeihilfe von 35 Euro pro registrierte Übernachtung während des ganzen Jahres für Veranstaltungen bewilligt.
Für Kongresse mit mehr als 1.500 registrierten Übernachtungen in luxemburgischen Hotels ist eine zusätzliche Pauschalbeihilfe von 10.000 Euro vorgesehen.
Beihilfe für das touristische Rahmenprogramm
Im Rahmen der touristischen Programme werden folgende Kosten bis in Höhe von maximal 50 % erstattet:
- Kosten für die Beschäftigung von ausgebildeten Reiseleitern;
- Transportkosten (z. B. Kosten für das Anmieten eines Reisebusses).
Die Erstattung dieser Kosten ist auf 2.500 Euro begrenzt. Dieser Betrag ist in der Höchstgrenze von 20.000 oder 25.000 Euro enthalten.
Höchstbetrag der Beihilfen
Der Gesamtbetrag der Beihilfen kann nicht höher als 25 % der entstandenen Kosten sein.
Zusammenfassende Tabelle
Luxemburg-Stadt | Ländliche Gebiete | ||
Datum der Veranstaltung | 01.03 - 14.07 und 16.09 - 31.12 |
01.01 - 29.02 und 15.07 - 15.09 |
während des ganzen Jahres |
Pauschalbeihilfe pro Übernachtung | 25 Euro/Übernachtung maximal 20.000 Euro |
35 Euro/Übernachtung maximal 25.000 Euro |
35 Euro/Übernachtung maximal 25.000 Euro |
Beihilfe für das touristische Rahmenprogramm | 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (max. 2.500 Euro) | ||
Gesamthöhe der Beihilfe (A+B) begrenzt auf: | 20.000 Euro | 25.000 Euro | 25.000 Euro |
Zusätzliche Pauschalbeihilfe ab 1.500 Übernachtungen | 10.000 Euro | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
Höchstbetrag der Beihilfen | 25 % der entstandenen Kosten | 25 % der entstandenen Kosten | 25 % der entstandenen Kosten |
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Organisation eines Kongresses
Demande d'aide financière pour l'organisation d'un congrès
Application for financial aid for the organisation of a congress
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion für Tourismus19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 86 - L-2937 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84756