Eine Basisbeihilfe und eine Beihilfe Qualité+ für zugelassene Sportvereine beantragen

Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Basisbeihilfe und eine zusätzliche Beihilfe (Qualité+) beziehen, die den Vereinen vorbehalten ist, die eine qualitativ hochwertige sportliche Betreuung von Kindern anbieten.

Interessierte Sportvereine können ihre Beihilfeanträge an das Ministerium für Sport nur über MyGuichet.lu einreichen.

Zielgruppe

Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Beihilfe beziehen.

Voraussetzungen

Um die Basisbeihilfe zu beziehen, muss der Sportverein:

  • Mitglied bei einem zugelassenen Sportverein sein;
  • eine Wettkampfsportart betreiben;
  • während mindestens einer ganzen Saison eine sportliche Aktivität angeboten haben;
  • mindestens einen Lizenzspieler unter 16 Jahren zu seinen Mitgliedern zählen und mindestens einen Trainer mit einer Qualifizierung des Niveaus EQF3 (European Qualifications Framework), welche mindestens der Ausbildung C auf nationaler Ebene entspricht, beschäftigen.

Um die Beihilfe Qualité+ zu beziehen, muss der Sportverein zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Kinder müssen zum 31. Dezember des Jahres der Antragstellung jünger als 16 Jahre sein und im Besitz einer Lizenz oder einer Bescheinigung zum Nachweis ihrer Zugehörigkeit zum antragstellenden Verein sein;
  • mindestens die Hälfte der Personen, die sich um die Betreuung der Kinder kümmern, müssen im Besitz eines der folgenden Diplome sein:
    • entweder eines Trainerdiploms der Stufe EQF2 bis oder höher;
    • oder eines/einer von der ENEPS als gleichwertig anerkannten Diploms oder Ausbildung (die Vorausbildungen der Stufe EQF2 bis, die von den betroffenen Verbänden angeboten werden, sowie Master-Diplome in Sportwissenschaften werden von der ENEPS als gleichwertig anerkannt);
    • die anderen Trainer müssen:
      • entweder eine Vorausbildung des Verbands (z. B. Kinderfußball) zur Ausbildung zum C-Trainer, die der Stufe EQF1 oder EQF2 entspricht, absolviert haben;
      • oder eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen erhalten haben (im Falle von Personen, die während mindestens 10 Jahren ohne Diplom als Trainer gearbeitet haben);
      • oder eine 8-stündige Pädagogikschulung (Modul Ausbildung und Unterricht) absolviert haben (im Falle von Sportlern, die mindestens 10 Jahre aktiv waren);
      • oder eine 8-stündige Schulung im Bereich der jeweiligen Sportart (Modul Planung einer Trainingseinheit) absolviert haben (im Falle von Personen, die als Lehrkraft oder Erzieher auf einer beliebigen Stufe tätig sind).

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um eine Beihilfe zu beantragen, müssen die Sportvereine zuerst einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu erstellen.

Fristen

Der Verein muss den Beihilfeantrag bis spätestens 30. September des Jahres einreichen, für das er beantragt wird.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um eine Beihilfe zu beziehen, müssen die Antragsteller ihren Antrag über MyGuichet.lu einreichen und folgende Belege beifügen:

  • Bankidentitätsnachweis des antragstellenden Vereins;
  • Ausbildungsnachweis für jeden Trainer. Wird das Diplom zum Zeitpunkt der Antragstellung gerade erworben, hat der Antragsteller bis zum März des Folgejahres Zeit, um den Nachweis nachzureichen;
  • jedes sonstige von der Verwaltung zur Beurteilung des Antrags für erforderlich erachtete Dokument.

Höhe der Beihilfe

Die Basisbeihilfe wird unter Berücksichtigung von 3 Kriterien berechnet:

  • Zahl aller Lizenzspieler (jedes Alter);
  • Qualifikation der Trainer;
  • Ehrenamt.

Die Höhe der Basisbeihilfe, die einem Verein gewährt wird, hängt vom Ergebnis eines Systems zur Vergabe von Punkten nach diesen 3 Kriterien ab und fällt je nach Anzahl der eingegangenen Anträge unterschiedlich aus.

Die Beihilfe Qualité+ beträgt 150 Euro pro Kind, das die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt.

Ist ein Kind Mitglied bei mehreren Sportvereinen in unterschiedlichen Sportarten, wird dieser Betrag durch die Zahl der betroffenen Vereine dividiert, wobei dies nicht mehr als 3 Vereine sein dürfen.

Ein Kind kann nicht Mitglied bei verschiedenen Vereinen sein, in denen es die gleiche Sportart ausübt.

Erstattung der Beihilfen

Wurde eine Beihilfe auf der Grundlage falscher Informationen bewilligt, muss der Verein diese Beihilfe erstatten und darf während 2 Jahren keine Beihilfe mehr beantragen.

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf Basisbeihilfe und Beihilfe Qualité+ für zugelassene Sportvereine

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

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Demande de subsides de base et Qualité+ pour les clubs sportifs agréés

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