Beantragung von Fördermitteln für die Restaurierung von historischen oder architektonisch wertvollen Gebäuden vor dem 28. Dezember 2014

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für vor dem 28. Dezember 2014 eingereichte Förderanträge. Informationen über Beantragungen nach diesem Datum, erhalten Sie auf dieser Informationsseite.

Der Staat kann unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Restaurierung und Aufwertung von Gebäuden gewähren, die in historischer, architektonischer, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Hinsicht von Interesse sind, ihren typischen oder historischen Charakter bewahrt haben und deren Fertigstellung bei der Antragstellung mindestens 60 Jahre zurückliegt.

In Ausnahmefällen können Gebäude neueren Datums berücksichtigt werden, wenn sie eine erhaltungswürdige Architektur aufweisen.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, einen Teil der zusätzlichen Kosten abzudecken, die sich durch entsprechende Maßnahmen ergeben.

Der Fördermittelantrag wird von der Nationalen Denkmalschutzbehörde (Service des sites et monuments nationaux - SSMN) bearbeitet.

Zielgruppe

Diese Maßnahme richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen, an die Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Vereinigungen:

  • die Bauarbeiten durchführen möchten, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes eines Gebäudes dienen und deren Ziel die Rettung historischer Bausubstanz ist;
  • die sich dazu verpflichten, sich an die Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu halten.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sein.
  • In Ausnahmefällen werden ebenfalls Gebäude neueren Datums gefördert, die eine erhaltungswürdige Architektur aufweisen.
  • Das Gebäude muss seinen typischen oder historischen Charakter bewahrt haben.
  • Die Bauarbeiten müssen der Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes des Gebäudes dienen.

Vorgehensweise und Details

Förderfähige Arbeiten

Folgende Arbeiten können gefördert werden:

  • Fassadenarbeiten;
  • Dacharbeiten;
  • Klempnerarbeiten;
  • Rohbauarbeiten;
  • Bauschlosserarbeiten;
  • Einbau von Fenstern;
  • Restaurierung oder Erneuerung von Türen;
  • verschiedene Arbeiten im Gebäudeinnern, die der Erhaltung der historischen Bausubstanz dienen;
  • gegebenenfalls Leistungen von Architekten und Ingenieuren.

Antragstellung

1. Schritt:

Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten anhand des Antragsformulars zu stellen.

Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente beifügen:

  • Fotos, die das zu restaurierende Gebäude von allen Seiten zeigen;
  • Pläne und Kostenvoranschläge in Bezug auf die vorgesehenen Bauarbeiten.

Der vollständige Antrag ist an die Nationale Denkmalschutzbehörde (SSMN) zu richten. Die Adresse ist auf dem Formular angegeben.

Anschließend vereinbart ein Gutachter der SSMN einen Termin, damit die einzelnen Bauarbeiten besprochen werden können. Anhand der Kostenvoranschläge kann der Minister für Kultur dem Antragsteller auf Empfehlung der SSMN eine Zusage für die Fördermittel erteilen.

In dieser Zusage sind die förderungswürdigen Bauarbeiten sowie der Prozentsatz oder Pauschalbetrag angegeben, der der Förderung in Bezug auf die anfallenden Kosten entspricht. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mittel verfügbar sind und die Auflagen der SSMN während der Bauarbeiten eingehalten werden.

2. Schritt:

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Gesamtförderbetrag auf der Grundlage eines ausgefüllten Formulars, das der SSMN zugesandt wird, durch den Minister für Kultur festgesetzt. Beizufügen sind die quittierten Rechnungen, die Aufstellungen des oder der Bau- oder Dienstleistungserbringer und Fotos des restaurierten Gebäudes.

In diesem Formular verpflichtet sich der Antragsteller formal, die Bausubstanz nach Abschluss der geförderten Restaurierungsarbeiten nicht zu verändern, ohne die Behörde mindestens 3 Monate vor Beginn neuer Bauarbeiten in Kenntnis zu setzen.

Förderbeträge

Die im Rahmen der Haushaltsmittel der SSMN genehmigten Arbeiten können in folgender Höhe gefördert werden:

  • bis zu 25 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf kommunaler Ebene, jedoch nicht auf nationaler Ebene unter Schutz steht, für das keine nationale Unterschutzstellung beantragt wurde und das nicht im zusätzlichen Inventar der historischen Denkmäler eingetragen ist;
  • bis zu 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf nationaler Ebene unter Denkmalschutz steht, für das Unterschutzstellung beantragt wurde oder das im zusätzlichen Inventar der historischen Denkmäler eingetragen ist;
  • über 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf nationaler Ebene unter Denkmalschutz steht, und eine entsprechende Empfehlung der Nationalen Denkmalschutzkommission vorliegt.

Formulare/Online-Dienste

Restaurierungen – Zuschussantrag vor Beginn der Arbeiten

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Restauration d'immeubles - Demande de subvention avant travaux

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