Beantragung von Fördermitteln für die Restaurierung von historischen oder architektonisch wertvollen Gebäuden nach dem 28. Dezember 2014

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle nach dem 28. Dezember 2014 eingereichten Förderanträge. Vor diesem Stichtag eingereichte Anträge fallen noch unter die alten Bestimmungen.

Der Staat kann unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Restaurierung und Inwertsetzung von Gebäuden gewähren, die in historischer, architektonischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Hinsicht von Interesse sind, ihren typischen oder historischen Charakter bewahrt haben und auf nationaler oder kommunaler Ebene unter Schutz stehen.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, einen Teil der zusätzlichen Kosten abzudecken, die sich durch die entsprechenden Maßnahmen ergeben.

Der Fördermittelantrag wird von der Nationalen Denkmalschutzbehörde (Service des sites et monuments nationaux - SSMN) bearbeitet.

Zielgruppe

Als Antragsteller kommen alle natürlichen und juristischen Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Vereinigungen infrage:

  • die Arbeiten zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes eines Gebäudes mit dem Ziel der Rettung historischer Bausubstanz durchführen möchten;
  • die sich verpflichten, die Auflagen der Nationalen Denkmalschutzbehörde einzuhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Das Gebäude muss seinen typischen oder historischen Charakter bewahrt haben.
  • Das Gebäude muss auf nationaler oder kommunaler Ebene unter Schutz stehen.
  • Die Bauarbeiten müssen der Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes des Gebäudes dienen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Die Fördermittel können nur für Gebäude bezogen werden, die entweder auf nationaler oder kommunaler Ebene unter Schutz stehen.

Als Schutzmaßnahme auf nationaler Ebene ist eine nationale Unterdenkmalschutzstellung sowie die Eintragung im zusätzlichen Inventar der historischen Denkmäler zu verstehen.

Als Schutzmaßnahme auf kommunaler Ebene gilt die Berücksichtigung als zu erhaltendes Gebäude in einer geschützten Zone von kommunalem Interesse im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde.

Vorgehensweise und Details

Förderungsfähige Arbeiten

Folgende Arbeiten können gefördert werden:

  • Fassadenarbeiten;
  • Dacharbeiten;
  • Klempnerarbeiten;
  • Rohbauarbeiten;
  • Bauschlosserarbeiten;
  • Einbau von Fenstern;
  • Restaurierung oder Erneuerung von Türen;
  • verschiedene Arbeiten im Gebäudeinnern, die der Erhaltung der historischen Bausubstanz dienen;
  • gegebenenfalls wissenschaftliche Analysen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen.

Antragstellung

1. Schritt:

Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten anhand des Antragsformular zu stellen.

Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente beifügen:

  • Fotos, die das zu restaurierende Gebäude von allen Seiten zeigen;
  • Pläne und Kostenvoranschläge in Bezug auf die vorgesehenen Arbeiten.

Wenn das Gebäude nicht auf nationaler Ebene unter Schutz steht, muss der Antragsteller eine Bestätigung der Gemeinde über den Schutz auf kommunaler Ebene beilegen.

Der vollständige Antrag ist an die Nationale Denkmalschutzbehörde (SSMN) zu richten. Die Adresse ist im Formular angegeben.

Anschließend vereinbart ein Gutachter der SSMN einen Ortstermin, bei dem die geplanten Arbeiten besprochen werden. Auf der Grundlage der Kostenvoranschläge kann das Kulturministerium dem Antragsteller auf Empfehlung der SSMN und gegebenenfalls der Denkmalschutzkommission (Commission des sites et monuments nationaux) eine Förderzusage erteilen.

In dieser Zusage sind die förderungsfähigen Maßnahmen sowie der Prozentsatz oder Pauschbetrag angegeben, der an den entstehenden Kosten übernommen wird.

Die SSMN überwacht die geförderten Arbeiten. Der Bauherr muss während der Durchführung der Arbeiten die Auflagen der SSMN einhalten. Werden diese Empfehlungen ignoriert, schickt die SSMN eine entsprechende Meldung an das Ministerium, und der Bauherr verliert einen Teil der zugesagten Förderung oder die ganze Förderung.

2. Schritt:

Nach Abschluss der Arbeiten setzt der Minister den Gesamtförderbetrag fest. Diese Festsetzung erfolgt auf der Grundlage einer Empfehlung der SSMN sowie eines Formulars, das ausgefüllt und zusammen mit den quittierten Rechnungen und Fotos des restaurierten Gebäudes an die SSMN zu schicken ist.

In diesem Formular verpflichtet sich der Antragsteller ausdrücklich, die Bausubstanz nach Abschluss der geförderten Restaurierungsarbeiten nicht zu verändern, ohne die Behörde mindestens 3 Monate vor Beginn neuer Bauarbeiten davon in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung muss der Antragsteller die Fördermittel zurückzahlen.

Hinweis: Die Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.

Förderbeträge

Die im Rahmen der Haushaltsmittel der SSMN genehmigten Arbeiten können in folgender Höhe gefördert werden:

  • bis zu 25 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf kommunaler Ebene, jedoch nicht auf nationaler Ebene unter Schutz steht, für das keine nationale Unterschutzstellung beantragt wurde und das nicht im zusätzlichen Inventar der historischen Denkmäler eingetragen ist;
  • bis zu 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf nationaler Ebene unter Denkmalschutz steht, für das Unterschutzstellung beantragt wurde oder das im zusätzlichen Inventar der historischen Denkmäler eingetragen ist;
  • über 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf nationaler Ebene unter Denkmalschutz steht, und eine entsprechende Empfehlung der Nationalen Denkmalschutzkommission vorliegt.

Formulare/Online-Dienste

Restaurierungen – Zuschussantrag vor Beginn der Arbeiten

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Restauration d'immeubles - Demande de subvention avant travaux

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am