Eine Ergänzungsprämie für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs beantragen
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Die Ergänzungsprämie (Architektenprämie) für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs ist eine Finanzbeihilfe, die der Staat zusätzlich zur Wohnungsbauprämie oder zur Beihilfe für die Verbesserung von Altbauwohnungen als teilweisen Ausgleich für die Gebühren und Honorare der Architekten und/oder beratende Ingenieure gewährt.
Der Höchstbetrag der Ergänzungsprämie beläuft sich auf die Hälfte der Honorarsätze für Architekten und beratende Ingenieure, jedoch höchstens auf 1.250 Euro.
Die Prämie kann ein und derselben Person nur ein Mal gewährt werden.
Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist auf dieser Seite verfügbar. Diese Option ermöglicht den Nutzern, per E-Mail oder SMS bezüglich des Fortschritts Ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe
Die Ergänzungsprämie kann beantragen, wer befugt ist, rechtmäßig in Luxemburg niedergelassen zu sein, dort seinen Wohnsitz hat und auch tatsächlich dort wohnt, und den Bau oder die Sanierung von Wohneigentum im Großherzogtum Luxemburg beabsichtigt, das ihm und seinem Haushalt als dauerhafter Hauptwohnsitz dienen wird.Voraussetzungen
Die Ergänzungsprämie wird Antragstellern gewährt, die:
- bereits die Wohnungsbauprämie oder die Sanierungsprämie erhalten haben;
- einen Architekten oder beratenden Ingenieur (mit Zulassung zur Berufsausübung im Großherzogtum Luxemburg) mit der Anfertigung eines Bauplans und/oder technischen Entwurfs für den Neubau von Wohneigentum oder Umbauarbeiten beauftragt haben, und zwar unter dem Vorbehalt, dass hierfür die Tätigkeit eines Architekten oder beratenden Ingenieurs unerlässlich ist und diese Arbeiten als Sanierung im Sinne des Gesetzes über Wohnungsbeihilfen (loi concernant l’aide au logement) und der zugehörigen Durchführungsverordnungen gelten.
Die vollständige Liste der zugelassenen Architekten und beratenden Ingenieure ist auf der Website der Kammer für Architekten und beratende Ingenieure einsehbar.
Vorgehensweise und Details
Die Ergänzungsprämie für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs ist zusammen mit der Wohnungsbauprämie oder der Sanierungsprämie unter Verwendung desselben Antragsformulars für individuelle Wohnungsbeihilfen zu beantragen, dem die folgenden Unterlagen beizufügen sind:
- eine auf den Antragsteller ausgestellte Rechnung über die Gebühren und Honorare, mit Zahlungsbeleg und Bestätigung des Architekten oder beratenden Ingenieurs;
- eine von den Gemeindebehörden ausgestellte Bescheinigung über die Bewilligung der Baugenehmigung.
Jede Seite des Formulars ist gesondert zu unterschreiben.
Ausgenommen vom Bezug dieser Prämie sind diejenigen Personen, die Wohneigentum in einer teilbaren Miteigentümergemeinschaft oder ein subventioniertes Grundstück bzw. subventioniertes Wohneigentum gemäß den Bestimmungen aus Kapitel 3 des geänderten Gesetzes vom 25. Februar 1979 über Wohnungsbeihilfen erwerben wollen, die in Bezug mit den Beihilfen für Wohnbauprojekte stehen.
Zudem muss der Begünstigte die Abteilung für Wohnungsbeihilfen (Service des aides au logement) schnellstmöglich über jede Änderung informieren, die einen Einfluss auf die Bewilligung, den Erhalt, die Änderung oder die Einstellung der Prämie haben könnte. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, die Prämie rückwirkend zurückzahlen zu müssen.
Formulare/Online-Dienste
Demande en obtention des aides individuelles au logement
Antrag auf Bewilligung von individuellen Wohnbeihilfen
Demande en obtention des aides individuelles au logement
Zuständige Kontaktstellen
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Kammer für Architekten und beratende Ingenieure6, boulevard Grande-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 42 24 06Fax : (+352) 42 24 07montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
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Ministerium für Wohnungsbau
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 8002 10 10Fax : (+352) 458 844Schalterzeiten: donnerstags nur nach Terminvereinbarung / an anderen Wochentagen (ohne Terminvereinbarung) von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr