Eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie beantragen
Nichtansässige
Gebietsansässige
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Es kann eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau bezogen werden, um Neubauten oder bereits bestehende Gebäude für Personen, die eine oder mehrere Behinderungen haben, behindertengerecht auszubauen.
Die Prämie beläuft sich auf 60 % der nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Baukosten, darf 20.000 Euro jedoch nicht übersteigen. Die Bewilligung der Prämie ist an Einkommensbedingungen und die Zusammensetzung Ihrer häuslichen Gemeinschaft geknüpft.
Die Prämie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Diese Beihilfe kann binnen 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnungen für die Umbauarbeiten beantragt werden.
Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist auf dieser Seite verfügbar. Diese Option ermöglicht den Nutzern, per E-Mail oder SMS bezüglich des Fortschritts Ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe
Wenn Sie eine Person mit Behinderung oder der gesetzliche Vertreter einer behinderten Person sind und Sie auf Ihre eigenen Kosten behindertengerechte Ausbauarbeiten haben durchführen lassen, können Sie für diese Arbeiten eine finanzielle Beihilfe beantragen.
Um in den Genuss dieser Prämie zu gelangen:
müssen Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben;
muss die Immobilie Ihnen als ständiger Hauptwohnsitz dienen;
müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten behindertengerechte Ausbauarbeiten durchführen lassen haben;
müssen Sie:
eine oder mehrere Behinderungen haben, die eine Insuffizienz oder andauernde Beeinträchtigung zur Folge haben und die Sie daran hindern, alltägliche Handgriffe zu verrichten und insbesondere sich aus eigener Kraft fortzubewegen; oder
der gesetzliche Vertreter einer solchen Person sein;
dürfen die behindertengerechten Ausbauarbeiten nicht von Ihrer Pflegeversicherung übernommen worden sein.
Vorgehensweise und Details
Behindertengerechter Ausbau
Folgende behindertengerechte Ausbauarbeiten können durch eine Beihilfe gefördert werden:
Ausbau des Zugangs zur Immobilie;
Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb der Immobilie, die die Fortbewegung erleichtern;
Verbreiterung der Türen;
Erstinstallation eines Spezialaufzugs oder einer gleichwertigen Vorrichtung;
Erstinstallation von Spezialvorrichtungen in der Küche, im Badezimmer und an Toiletten;
Wenn Sie in den Genuss dieser Beihilfe gelangen möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einreichen. Hierfür müssen Sie das dafür vorgesehene Formular verwenden (siehe unter „Formulare/Online-Dienste“).
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der Abteilung für Wohnbeihilfen (Service des aides au logement) eingereicht werden:
wenn Sie nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, eine entsprechende Aufenthaltsbescheinigung.
Wenn Sie den Antrag als Person mit Behinderung stellen, die unter Betreuung steht (curatelle, tutelle), muss Ihr Antrag von Ihrem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet werden.
In diesem Fall ist dem Antrag eine Kopie des Personalausweises Ihres gesetzlichen Vertreters beizufügen.
Der Antrag muss binnen 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnungen für die Ausbauarbeiten gestellt werden.
Berücksichtigte familiäre Situation
Die familiäre Situation, die berücksichtigt wird, ist die zum Zeitpunkt des Bescheids über die Bewilligung der Beihilfe.
Sie müssen den Minister schnellstmöglich über jede Änderung, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Beihilfe haben könnte, informieren, da Sie ansonsten die Beihilfe rückwirkend zurückzahlen müssen.
Berücksichtigtes Einkommen
Die Bewilligung der Prämie ist an das Einkommen Ihrer häuslichen Gemeinschaft geknüpft, und das Einkommen Ihres Haushalts muss unter den gesetzlich festgesetzten Beträgen liegen.
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens Ihres Haushalts wird Folgendes berücksichtigt:
das Nettoeinkommen, abzüglich der Sozialbeiträge und der tatsächlich einbehaltenen Steuern;
erhaltene Unterhaltszahlungen (der gezahlte Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen);
die Nettobeträge der Unfallrenten;
Bruttovergütungen für Überstunden.
Sie müssen den Minister schnellstmöglich über jede Änderung, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Beihilfe haben könnte, informieren, da Sie ansonsten die Beihilfe rückwirkend zurückzahlen müssen.
Ständiger Hauptwohnsitz
Die Immobilie, in der der behindertengerechte Ausbau erfolgt ist und für die die Prämie beantragt wird, muss mindestens 2 Jahre lang Ihr ständiger Hauptwohnsitz bleiben.
Die Frist von 2 Jahren beginnt ab dem Zeitpunkt des Bescheids über die Bewilligung der Beihilfe.
Ist es Ihnen nicht möglich, während der Ausbauarbeiten in der Immobilie zu wohnen, beginnt die Frist erst ab dem Tag, ab dem Sie die Immobilie nach den Arbeiten tatsächlich bewohnen.
Sie verfügen über eine Frist von höchstens 3 Jahren nach der Bewilligung der Beihilfe, um die Immobilie zu bewohnen. Andernfalls müssen Sie die gesamte Beihilfe zurückzahlen.
Formulare/Online-Dienste
Demande en obtention des aides individuelles au logement
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Antrag auf Bewilligung von individuellen Wohnbeihilfen
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