Sich für die soziale Mietverwaltung entscheiden
Die soziale Mietverwaltung verfolgt 2 Hauptziele:
- einkommensschwachen Haushalten erschwinglichen Wohnraum anbieten; und
- leerstehende Wohnungen in Luxemburg nutzen.
Die soziale Mietverwaltung bietet mehrere Vorteile:
- für die Eigentümer, die ihre Wohnung bedenkenlos zur Verfügung stellen können;
- für Familien in Schwierigkeiten, die die Möglichkeit erhalten, erschwinglichen Wohnraum zu mieten;
- für die Gemeinden, da leerstehende Wohnungen genutzt werden;
- für die sozialen Akteure, die für ihre Kunden auf der Suche nach Wohnraum zu angemessenen Preisen sind.
Zielgruppe
Jeder Privateigentümer einer Immobilie in Luxemburg auf der Suche nach einem Mieter kann sich betreffend die soziale Mietverwaltung an eine Einrichtung wenden, die eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Wohnungsbau abgeschlossen hat.
Bei diesen Einrichtungen kann es sich um folgende handeln:
- Gemeinden;
- Gemeindeverbände;
- Sozialämter;
- Stiftungen;
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL);
- Sozialunternehmen, deren Gesellschaftszweck die Förderung der Wohnungswirtschaft ist;
- Bauträger.
Sobald eine solche Einrichtung eine Vereinbarung für die soziale Mietverwaltung mit dem Ministerium für Wohnungsbau unterzeichnet hat, kann sie Wohnraum von Privateigentümern anmieten, um ihn Personen zur Verfügung zu stellen, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden (oft einkommensschwache Haushalte).
Diese für die soziale Mietverwaltung zuständigen Einrichtungen betreuen die Personen in Schwierigkeiten auch, um gegebenenfalls ihre Chancen auf nicht subventionierten Wohnraum zu erhöhen. Die Sozialbetreuung der Mieter ist dank der finanziellen Unterstützung dieser anerkannten Einrichtungen seitens des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion möglich.
Vorgehensweise und Details
Anerkannte Einrichtungen im Rahmen der sozialen Mietverwaltung
Derzeit sind 37 Einrichtungen im Rahmen der sozialen Mietverwaltung anerkannt:
- Fondation pour l’accès au logement (FAL)
- Fondation Caritas / Caritas Jeunes et Familles / Caritas Accueil et Solidarité
- Rotes Kreuz Luxemburg
- Fondation Jugend- an Drogenhëllef
- Stëmm vun der Strooss ASBL
- Wunnéngshëllef ASBL
- Fondation Maison de la porte ouverte (FMPO)
- Télos Éducation ASBL
- Comité national de défense sociale ASBL (CNDS)
- LIFE ASBL
- Fondation Pro Familia
- Habitat et Humanisme Luxembourg ASBL
- Wunnzierkel ASBL
- Inter-Actions
- Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société nationale des habitations à bon marché - SNHBM)
- Arcus ASBL
- Fonds für Wohnungswesen (Fonds du logement)
- Femmes en détresse
- Solina Solidarité Jeunes
- Luxitania ASBL
- Coopérations SIS
- Liewen Dobaussen ASBL
- Social Housing Optimisation Services ASBL (SHOS)
- Gemeindeverband Kordall (SIKOR)
- Stadt Diekirch
- Sozialamt Nordstad
- Gemeinsames Sozialamt von Bettembourg, Frisange und Roeser
- Gemeindeverband „Réidener Kanton“;
- Sozialamt Dudelange
- Sozialamt Mersch
- Sozialamt Wiltz
- Stadt Esch-sur-Alzette
- Cohabit’Age ASBL
- Sozialamt Resonord
- Sozialamt Remich
- Sozialamt Centrest
- Gemeindeverwaltung Steinsel
Gestaltung eines Mietverhältnisses im Rahmen der sozialen Mietverwaltung
Eigentümer einer Immobilie, die diese vermieten möchten, müssen sich mit einer der oben genannten anerkannten Einrichtungen in Verbindung setzen. Diese schlägt einen Mietpreis unterhalb der Marktpreise vor, bietet dafür aber eine Reihe interessanter Vorteile.
Im Falle einer Einigung schließt der Eigentümer einen Mietvertrag direkt mit dem anerkannten Partner ab, nicht mit dem Mieter. Die anerkannte Einrichtung wählt unter Berücksichtigung der ihrem sozialen Ziel entsprechenden Kriterien einen Mieter aus.
Auf diese Weise wird die regelmäßige monatliche Zahlung der Miete garantiert, sogar bei Leerstand.
Die anerkannte Einrichtung kümmert sich um die Formalitäten sowie um kleinere Instandhaltungsarbeiten.
Die Höhe der Miete liegt unter den üblichen Marktpreisen und wird von Fall zu Fall festgelegt.
Der Mieter der Immobilie muss in einer Akte eines Sozialdienstes empfohlen werden. Er wird von einem Team von Fachleuten aus dem sozialen Bereich betreut, das ihn während der gesamten Vertragslaufzeit begleitet und erforderlichenfalls eingreift.
Am Ende des Mietverhältnisses erstellen die Vertragspartner ein Übernahmeprotokoll. Dadurch wird garantiert, dass der Eigentümer die Immobilie in dem Zustand zurückerhält, in dem er sie vermietet hat.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für den Eigentümer
Die Vermietung einer leerstehenden Immobilie durch eine anerkannte Einrichtung bringt mehrere Vorteile für den Eigentümer mit sich:
- garantierte Miete: Die Zahlung der Miete ist jeden Monat garantiert, sogar bei Leerstand;
- Steuerbefreiung: Der Eigentümer kommt in den Genuss einer Steuerbefreiung von 50 % auf Nettomieteinkünften;
- Betreuung des Mieters: Der Mieter wird von einem Team von Fachleuten aus dem sozialen Bereich betreut, das ihn während der gesamten Vertragslaufzeit begleitet und erforderlichenfalls eingreift;
- Verfügbarkeit der Immobilie: Die Immobilie bleibt für den Eigentümer und seine Familie verfügbar. Bei persönlichem Bedarf erhält der Eigentümer die Immobilie in kürzester Zeit zurück. Die Nutzer der Immobilie erhalten über die anerkannte Einrichtung eine andere Unterkunft;
- Instandhaltung: Die anerkannten Einrichtungen verfügen über technische Teams, die regelmäßige Kontrollbesuche vor Ort und kleinere Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie durchführen. In einigen Fällen kann die Wohnung vor dem Erstbezug einer Sanierung unterzogen werden.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für den Mieter
Die soziale Mietverwaltung ermöglicht einkommensschwachen Familien:
- bei ihrem persönlichen Projekt von einem Team von Fachleuten unterstützt zu werden;
- ihre Situation dank einer erschwinglichen Miete zu stabilisieren.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für die anerkannten Einrichtungen
Die anerkannten Einrichtungen erhalten vom Ministerium für Wohnungsbau einen finanziellen Beitrag von 120 Euro pro Monat und Wohnung, um die Kosten für Verwaltung und Instandhaltung der Wohnungen zu decken.
Die Gemeinden haben einen zusätzlichen finanziellen Vorteil, da eine Haushaltszuweisung von 2.500 Euro pro Wohnung, die im Rahmen der sozialen Mietverwaltung verwaltet wird, vorgesehen ist.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wohnungsbau4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2916
Tel. : (+352) 247-84819Fax : (+352) 247-84840 / 26201327 -
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 8002 10 10Fax : (+352) 458 844Schalterzeiten: donnerstags nur nach Terminvereinbarung / an anderen Wochentagen (ohne Terminvereinbarung) von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr