Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Eigentümer über die Höhe der Miete und/oder der Mietnebenkosten beilegen
Dieser Text wird derzeit aktualisiert
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Zwischen Vermieter und Mieter kann es zu Unstimmigkeiten über die Festlegung der Miete und/oder der Mietnebenkosten kommen. In den meisten Fällen gelangen Vermieter und Mieter zu einer gütlichen Einigung.
Der Vermieter kann jedoch in Fällen, in denen keine Einigung erzielt wird, bei der Mietkommission (Commission des loyers) seiner Gemeinde einen Antrag auf Mieterhöhung stellen. Der Mieter kann seinerseits bei oben genannter Kommission eine Mietminderung beantragen.
Die als Schlichtungsstelle gedachten Mietkommissionen, die bei den Gemeindeverwaltungen eingerichtet sind, sind ein nützliches Instrument zur Beilegung von Konflikten auf gütlichem Wege. Sie sind von großem praktischen Nutzen, da sie dazu beitragen, dass viele Streitfälle mit Vergleichen und nicht vor Gericht enden.
Zielgruppe
Dieses Verfahren ist für Mieter von Wohnraum oder Eigentümer von Wohngebäuden gedacht. Hiervon ausgenommen sind insbesondere:
- Mietverträge für gewerbliche Nutzung;
- Mietverträge für administrative Nutzung;
- Mietverträge für industrielle Nutzung;
- Mietverträge für handwerkliche Nutzung oder im Hinblick auf die Ausübung eines freien Berufs.
Sind auch ausgeschlossen:
- Zweitwohnungen;
- Räumlichkeiten, die nicht als Nebengebäude einer Wohnung gelten (von einer Wohnung getrennte Garage);
- Hotelzimmer;
- Unterkünfte für die vorübergehende Unterbringung von Ausländern im Rahmen der Aufnahme und Integration von Ausländern im Großherzogtum;
- möblierte oder unmöblierte Unterkünfte in speziellen Aufnahmeeinrichtungen (Seniorenheime, integrierte Zentren für Senioren, Geriatriezentren, Zentren für behinderte Personen usw.);
- möblierte oder unmöblierte Unterkünfte, die natürlichen Personen im Rahmen der Sozialhilfe von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband, einer gemeinnützigen Vereinigung oder einer im Wohnwesen tätigen Stiftung zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen
Bevor eine Beschwerde bei der Mietkommission eingereicht werden kann, muss der Beschwerdeführer (Vermieter oder Mieter) zunächst der anderen Partei seine Absicht schriftlich zur Kenntnis bringen (am besten per Einschreiben), anderenfalls kann sein Antrag von der Mietkommission für unzulässig erklärt werden.
Diese Mitteilung wird als Einigungsversuch vor Anrufung der Mietkommission angesehen.
Falls innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung keine Einigung erzielt wird, kann der Beschwerdeführer eine Beschwerde an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium (Collège des bourgmestre et échevins) der Gemeinde richten, in dem sich das Wohngebäude befindet, das Gegenstand des Streitfalles ist. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium leitet dann den Antrag an die zuständige Mietkommission weiter.
Vorgehensweise und Details
Bedingungen und Verfahrensablauf
Die Mietkommission befasst sich ausschließlich mit Streitfällen in Zusammenhang mit der Höhe der Miete und/oder der Mietnebenkosten.
Während der ersten 6 Monate des Mietverhältnisses ist ein Antrag auf Mieterhöhung oder -minderung bei der Mietkommission unzulässig. (Für die Berechnung dieser Periode von 6 Monaten ist nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung, sondern die tatsächliche Mietzeit ausschlaggebend.) Infolgedessen kann ein Mieter, der bei Abschluss des Mietvertrags eine bestimmte Miethöhe akzeptiert hat, nicht unmittelbar nach Unterzeichnung des Mietvertrages versuchen, vor der Mietkommission eine Minderung der Miete zu erreichen.
Auch wenn es sich bei dem Verfahren vor der Mietkommission nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt, sondern um ein Verfahren zur Erreichung einer Schlichtung zwischen den Parteien, sind dennoch folgende Mindestvorschriften zu beachten:
1) Nachdem der Beschwerdeführer eine Beschwerde an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde gerichtet hat, in der die Wohnung gelegen ist, werden Mieter und Vermieter von der Mietkommission vorgeladen, und zwar per Einschreiben mit Rückschein. Darin sind folgende Angaben enthalten:
- Tag, Uhrzeit und Ort des Erscheinens vor der Mietkommission;
- eine Kopie der eingereichten Beschwerde des Beschwerdeführers.
Die Parteien müssen an dem in der Vorladung genannten Tag zur angegebenen Uhrzeit persönlich oder vertreten durch einen Bevollmächtigten (Person mit Handlungsvollmacht, z. B. ein Anwalt) vor der Mietkommission erscheinen und ihre Stellungnahmen vorbringen.
2) Die Mietkommission kann eine Ortsbesichtigung der gemieteten Räumlichkeiten ansetzen. Sie kann einen Gutachter damit beauftragen, bestimmte der Mietkommission vorgetragene Sachverhalte zu untersuchen. Die durch ein Gutachten verursachten Kosten gehen nicht zu Lasten der Kommission, sondern sind je nach Ausgang des Streits von den Parteien zu tragen. Die antragstellende Partei muss jedoch in Vorlage treten.
3) Nach Bearbeitung der Angelegenheit durch die Mietkommission sind verschiedene Ausgänge des Schlichtungsverfahrens möglich:
- Im Falle einer Einigung muss das Protokoll der Kommission, in dem die Bedingungen der Vereinbarung festgehalten sind, von den Parteien (oder ihren Bevollmächtigten) und dem Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet werden.
- Im Falle der Nichtbeilegung der Meinungsverschiedenheit oder des Nichterscheinens einer der Parteien legt die Kommission die Höhe der Miete und/oder der Nebenkostenvorauszahlung fest.
- Haben beide Parteien bei der Mietkommission eine Schlichtung beantragt, gilt die Entscheidung für beide Parteien gleichermaßen und muss mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden.
4) Die Kommission muss ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Tag der Einreichung der Beschwerde treffen. Die Entscheidungen der Mietkommission haben nicht die Wirkung einer Gerichtsentscheidung. Daher können sie keine Rechtskraft erlangen. Diese Entscheidungen erlangen ihre bindende Wirkung nur durch die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme durch die beiden Parteien.
Widerspruch gegen die Entscheidung der Mietkommission
Gegen die Entscheidung der Mietkommission kann jede der beiden Parteien innerhalb einer Frist von einem Monat beim Friedensrichter (Juge de paix), in dessen Zuständigkeit der Ort der gemieteten Räumlichkeit fällt, Einspruch einlegen. Diese Frist beginnt ab der Zustellung der Entscheidung an beide Parteien per Einschreiben.
Falls eine der Parteien (z. B. der Vermieter) innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung der Mietkommission keine Einwände gegen diese geltend macht, wird diese (einschließlich der eventuell von ihr zu tragenden Kosten) als von ihr akzeptiert angesehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann die Partei im Rahmen eines Einspruchs von Seiten des Mieters gegen die Entscheidung der Mietkommission keine Mieterhöhung oder -änderung beantragen. Bei Nichtinanspruchnahme des Rechts auf Einspruch gegen die Entscheidung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat wird grundsätzlich von der Annahme der Entscheidung der Mietkommission durch beide Parteien ausgegangen.
Die Entscheidung der Mietkommission (oder des Friedensrichters) über die Höhe der Miete kann rückwirkend ab der ersten Miete gelten, die nach der Anrufung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums bezüglich der Mietminderung oder -erhöhung fällig wird.
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. :