Eine Bescheinigung über das Baujahr einer Wohnimmobilie beantragen

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Die Bescheinigung über das Baujahr einer Wohnimmobilie dient als Nachweis über das genaue Datum, an dem das Wohngebäude errichtet wurde.

Dieser Nachweis wird im Rahmen der Vergabe von Beihilfen und Prämien für die jeweilige Wohnimmobilie benötigt.

Damit die Bescheinigung von den Behörden anerkannt wird, darf sie nicht älter als 3 Monate sein.

Zielgruppe

Jede Person, die eine Wohnungsbeihilfe oder -prämie erhalten möchte, muss eine Bescheinigung über das Baujahr ihrer Wohnimmobilie vorlegen.

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Beantragung einer Bescheinigung über das Baujahr einer Wohnimmobilie ist an die zuständige Behörde (Technische Abteilung oder Einwohnermeldeamt) der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzorts oder des Orts, an dem sich die Wohnimmobilie befindet, zu richten:

  • entweder persönlich;
  • oder per Post.

Die Stadt Luxemburg stellt den Antragstellern diese Bescheinigung – auf einfache mündliche Anfrage beim Stadtplanungsamt – Baugenehmigungen (Service urbanisme - Autorisations de bâtir) – kostenlos zur Verfügung.

Wird der Antrag per Post gestellt, muss der Antragsteller folgende Angaben machen:

  • seinen Namen und seine Kontaktdaten;
  • Angaben zum Standort der Immobilie:
    • entweder die Nummer der Parzelle;
    • oder die Adresse in der Gemeinde (Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, Etage bei Mehrfamilienhäusern);
  • die vollständige Adresse, an die das Dokument geschickt werden soll.

Gültigkeit

Damit die Bescheinigung von den Behörden anerkannt wird, darf sie nicht älter als 3 Monate sein.

Zuständige Kontaktstellen

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