Eine finanzielle Beihilfe für eine Energieberatung beantragen (PRIMe House – altes Förderprogramm)
Zur Durchführung von Investitionsvorhaben, die die rationelle Energienutzung und die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen zum Ziel haben, gewährt das Umweltamt (Administration de l'environnement) Subventionen. Durch diese Regelung staatlicher Beihilfen (PRIMe HOUSE) wird insbesondere die energetische Renovierung bereits bestehender Wohngebäude gefördert.
Sie gilt für die Umsetzung von Maßnahmen zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2020, vorausgesetzt, dass vor dem 31. Dezember 2016 eine Energieberatung durchgeführt wurde.
Voraussetzung für die Umsetzung eines solchen Projekts zur energetischen Renovierung ist die Energieberatung.
Zielgruppe
Die finanzielle Beihilfe kann von allen Personen beantragt werden, die die Energieeffizienz ihrer Wohnung (Ein- oder Mehrfamilienhaus) verbessern wollen:
- natürlichen Personen;
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL);
- Immobiliengesellschaften bürgerlichen Rechts (sociétés civiles immobilières);
- privaten und öffentlichen Bauträgern.
Hat die Energieberatung zwischen dem 1. Januar 2008 und einschließlich dem 31. Dezember 2012 stattgefunden und sind die in der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 festgelegten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt, fällt diese Energieberatung unter die Beihilferegelung von 2009.
Gegebenenfalls kann die Energieberatung 4 Jahre lang geltend gemacht werden, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die letzte Rechnung im Zusammenhang mit einer förderfähigen Maßnahme für die energetische Renovierung eines bereits bestehenden Wohnhauses bezieht.
Der Antrag auf finanzielle Beihilfe ist bis spätestens 31. Dezember 2017 einzureichen.
Voraussetzungen
Der Staat gewährt im Rahmen der folgenden Projekte Finanzbeihilfen für die Energieberatung:
- energetische Renovierung eines bestehenden Hauses;
- Installation technischer Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Die Energieberatung ist im Rahmen der energetischen Renovierung eines bereits bestehenden Hauses obligatorisch. Um in den Genuss der finanziellen Beihilfe für die energetische Renovierung zu gelangen, muss die Energieberatung zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2016 stattgefunden haben.
Fristen
Die Förderanträge sind innerhalb von 4 Jahren beim Umweltamt einzureichen, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die letzte Rechnung bezieht.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Förderanträge sind an das Umweltamt zu richten. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein einziger Antrag einzureichen.
Der Antrag auf eine finanzielle Beihilfe für eine Energieberatung setzt sich zusammen aus:
- dem eigentlichen Antragsformular (DEPA), das zur Feststellung der Identität des Antragstellers dient und dem Amt die Informationen über die beantragten Finanzbeihilfen liefert;
- einem speziellen technischen Datenblatt (Energieberatung), das beizufügen ist;
- den entsprechenden Rechnungen für die beantragten Finanzbeihilfen mit Aufgliederung und Quittungsstempel oder separatem Zahlungsbeleg.
Finanzielle Hilfen für die Energieberatung
Die finanzielle Beihilfe beträgt:
- 1.000 Euro für ein Einfamilienhaus;
- 1.200 Euro für ein Zweifamilienhaus. Zu diesem Grundbetrag kommt eine Zulage von 25 Euro für jede zusätzliche Wohnung hinzu. Der Gesamtbetrag ist auf 1.600 Euro begrenzt.
Die Energieberatung kann durch punktuelle Begleitmaßnahmen seitens des Energieberaters ergänzt werden. Eine finanzielle Beihilfe erfolgt:
- für die Durchführung der Konformitätsprüfung der Angebote (35 Euro pro Maßnahme, ohne jedoch 140 Euro zu überschreiten);
- für die Durchführung der Konformitätsprüfung der Umsetzung auf der Baustelle (105 Euro pro Maßnahme, ohne jedoch 420 Euro zu überschreiten).
Kürzungen der Beihilfe
Die finanzielle Beihilfe für die Energieberatung wird gekürzt um:
- 50 %, wenn das gleiche Projekt von einer finanziellen Beihilfe für die Energieberatung gemäß der Beihilferegelung von 2009 profitiert;
- 70 %, wenn sich die Energieberatung lediglich auf die folgenden technischen Anlagen bezieht:
- Solarheizanlagen;
- Photovoltaikanlagen;
- Wärmepumpen;
- Holzheizungen;
- Wärmenetze und Anschlüsse.
Formulare/Online-Dienste
Demande de subventions pour économie d'énergie (PRIMe House)
Aide pour conseil en énergie (PRIMe House)
Zuständige Kontaktstellen
-
Abteilung der Energieeinsparung1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 400Fax : (+352) 40 56 56 3997.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr