Im Todesfall können die Angehörigen des Verstorbenen um Einsichtnahme in das Testamentsregister (Register für letztwillige Verfügungen) ersuchen, um festzustellen, ob letztwillige Verfügungen dort hinterlegt wurden.
Diese Vorgehensweise wird empfohlen, da dadurch sichergestellt wird, dass dem letzten Willen des Verfassers des Testaments (des sogenannten Erblassers) Rechnung getragen wird. Der Antrag auf Einsichtnahme kann von den Angehörigen des Verstorbenen oder jeder anderen Person, die ein entsprechendes Recht geltend macht, gestellt werden.
Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage einer Sterbeurkunde das Testamentsregister einsehen.
Voraussetzungen
Ein Testament kann (eigenhändiges Testament) oder muss (notarielles Testament/geheimes Testament/einem Notar zwecks Verwahrung anvertrautes eigenhändiges Dokument/Schenkung zwischen Ehepartnern von Todes wegen) muss im Register für letztwillige Verfügungen eingetragen werden.
Nicht der Inhalt des Testaments wird im Register eingetragen, sondern Informationen bezüglich des Erblassers sowie der Name und die Adresse der Person oder der Stelle, der das Testament anvertraut wurde.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Zuerst muss der Antragsteller einen Termin mit der Abteilung für letztwillige Verfügungen (Service des dispositions de dernière volonté) vereinbaren, sodass diese die Sucharbeiten vorbereiten kann.
Im Falle einer nationalen oder internationalen Suche muss jede Person, die eine Suche nach letztwilligen Verfügungen beantragt, im Vorfeld eine Gebühr pro Verstorbenen zahlen.
Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf:
10 Euro für Anträge, die auf elektronischem Weg eingereicht werden;
20 Euro für Anträge, die anhand des Papierformulars eingereicht werden.
Im Falle einer Suche, die sowohl in Luxemburg als auch in einem oder mehreren anderen Ländern durchgeführt wird, verdoppelt sich der Betrag der Gebühr.
Die Zahlung muss vor Einholung der beantragten Informationen beim Amt für Geldbußen und Einziehungen – Luxemburg geleistet werden.
Vorgehensweise und Details
Nationale Suche
Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oder eines Urteils, das den Tod feststellt, Informationen einholen, ob ein Testament aufgesetzt und in das nationale Testamentsregister eingetragen wurde.
Die Suche nach einem Testament erfolgt anhand eines von der AED bereitgestellten Formulars in den Büros, in denen der Suchantrag eingereicht wird.
Der Antragsteller muss dort seine Identität und seine Adresse angeben. Er liefert daraufhin die folgenden Informationen hinsichtlich der Identität des Verstorbenen:
das Todesdatum;
den Personenstand des Verstorbenen;
den Namen des Ehegatten;
die letzte Adresse des Verstorbenen.
Seinem Antrag ist eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Urteils, das den Tod festgestellt hat, beizufügen. Die Existenz des Testaments bleibt zu Lebzeiten des Erblassers geheim.
Internationale Suche
Im September 2012 hat die Vereinigung des europäischen Netzwerks der Testamentsregister (Réseau européen des registres testamentaires - ARERT) das Projekt „Verbund der europäischen Testamentsregister“ (Interconnexion des registres testamentaires européens) ins Leben gerufen. Ziel dieser Vereinigung ist die Schaffung eines europäischen Netzwerks der Verwalter der nationalen Testamentsregister.
Die Suche nach einem Testament auf internationaler Ebene erfolgt anhand des gleichen Formulars wie die Suche nach einem Testament im nationalen Register.
Derzeit kann eine internationale Suche in folgenden Ländern vorgenommen werden:
Belgien
Bulgarien
Estland
Frankreich
Ungarn
Niederlande
Polen
Rumänien
Lettland
Formulare/Online-Dienste
Recherche de disposition de dernière volonté
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