Den Beerdigungskostenzuschuss beantragen
Verstirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ihm ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags gewährt.
Zielgruppe
Der Beerdigungskostenzuschuss wird bis zur Höhe der vorgelegten Kosten an die Person oder die Institution erstattet, die diese Kosten vorgestreckt hat, oder, falls eine öffentliche Stelle das Bestattungsunternehmen beauftragt hat, direkt an diese Stelle.
Der etwaige Restbetrag wird in folgender Reihenfolge gezahlt: an den Ehegatten, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, vorausgesetzt diese haben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten gelebt.
Voraussetzungen
Der verstorbene Versicherte muss Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein, damit der Beerdigungskostenzuschuss zur Auszahlung gelangt.
Vorgehensweise und Details
Vorgehensweise
Es ist angezeigt, die quittierten Originalrechnungen bezüglich der Bestattung zusammen mit einem Auszug aus der Sterbeurkunde an die zuständige Krankenkasse des Verstorbenen zu schicken.
Höhe des Beerdigungskostenzuschusses
Verstirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ihm ein Beerdigungskostenzuschuss bezogen auf einen Index von 100 in Höhe von 130 Euro (dies sind 1.058,72 Euro zum 1. August 2018) gewährt.
Bei Kindern unter 6 Jahren oder Totgeborenen werden nur 50 % bzw. 20 % des vorgesehenen Pauschalbetrags bewilligt. Wenn der Versicherte infolge eines (Arbeits-/Wege-) Unfalls oder einer Berufskrankheit verstirbt, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe von einem 1/15 seiner Jahresvergütung gewährt, ohne dass er dabei geringer als 1/15 des Referenzminimums für die Festlegung der Unfallrente ausfallen darf.
Beerdigungskosten
Mit dem Beerdigungskostenzuschuss werden bis in Höhe des gewährten Pauschalbetrags folgende Kosten gedeckt:
- Sarg und üblicher Bestattungsschmuck (Aufbahrungsraum, Blumengebinde);
- Blumenkranz;
- Transport von Sarg und Blumen;
- Öffnung und Schließung des Grabes;
- religiöse Bestattung und Bestattungszeremonie;
- Feuerbestattung;
- Todesanzeigen in der Presse;
- kommunale Kosten und Gebühren.
Zuständige Kontaktstellen
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Nationale Gesundheitskasse125, route d'Esch
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)125, route d'Esch
L-1010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1023
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Behandlung im Ausland125, route d'Esch – Regionalbüro Hollerich
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 -1Fax : (+352) 2757 - 2758Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.15–16.00 Uhr -
CNS – Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen125, route d'Esch
L-2978 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Geldleistungen125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen international125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen national125, route d'Esch
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58
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Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten20, avenue Emile Reuter
Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 328 L-2013
Tel. : (+352) 45 05 15Fax : (+352) 45 02 01-222 -
Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates32, avenue Marie-Thérèse
L-2132 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 45 16 81Fax : (+352) 45 67 50 -
Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft2B, rue de la Paix
L-2312 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 49 90 - 3416Fax : (+352) 49 90 - 4501