Den Beerdigungskostenzuschuss beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am 06.09.2023

Verstirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ihm ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags gewährt.

Zielgruppe

Der Beerdigungskostenzuschuss wird bis zur Höhe der vorgelegten Kosten an die Person oder die Institution erstattet, die diese Kosten vorgestreckt hat, oder, falls eine öffentliche Stelle das Bestattungsunternehmen beauftragt hat, direkt an diese Stelle.

Der etwaige Restbetrag wird in folgender Reihenfolge gezahlt: an den Ehegatten, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, vorausgesetzt diese haben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten gelebt.

Voraussetzungen

Der verstorbene Versicherte muss Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein, damit der Beerdigungskostenzuschuss zur Auszahlung gelangt.

Vorgehensweise und Details

Vorgehensweise

Die betreffende Person muss die quittierten Originalrechnungen bezüglich der Bestattung zusammen mit einem Auszug aus der Sterbeurkunde an die zuständige Krankenkasse des Verstorbenen schicken.

Höhe des Beerdigungskostenzuschusses

Stirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags von 1.227,76 Euro (bei aktuellem Index) gewährt.

Bei Kindern unter 6 Jahren oder Totgeborenen werden nur 50 % beziehungsweise 20 % des vorgesehenen Pauschalbetrags bewilligt. 

Verstirbt der Versicherte infolge eines (Arbeits-/Wege-)Unfalls oder einer Berufskrankheit, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe von einem 1/15 seiner Jahresvergütung gewährt, ohne dass er dabei geringer als 1/15 des Referenzminimums für die Festlegung der Unfallrente ausfallen darf.

Beerdigungskosten

Mit dem Beerdigungskostenzuschuss werden bis in Höhe des gewährten Pauschalbetrags folgende Kosten gedeckt:

  • Sarg und üblicher Bestattungsschmuck (Aufbahrungsraum, Blumengebinde);
  • Blumenkranz;
  • Transport von Sarg und Blumen;
  • Öffnung und Schließung des Grabes;
  • religiöse Bestattung und Bestattungszeremonie;
  • Feuerbestattung;
  • Todesanzeigen in der Presse;
  • kommunale Kosten und Gebühren.

Zuständige Kontaktstellen

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