Den Beerdigungskostenzuschuss beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am 06.09.2023
Verstirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ihm ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags gewährt.
Zielgruppe
Der Beerdigungskostenzuschuss wird bis zur Höhe der vorgelegten Kosten an die Person oder die Institution erstattet, die diese Kosten vorgestreckt hat, oder, falls eine öffentliche Stelle das Bestattungsunternehmen beauftragt hat, direkt an diese Stelle.
Der etwaige Restbetrag wird in folgender Reihenfolge gezahlt: an den Ehegatten, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, vorausgesetzt diese haben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten gelebt.
Voraussetzungen
Der verstorbene Versicherte muss Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein, damit der Beerdigungskostenzuschuss zur Auszahlung gelangt.
Vorgehensweise und Details
Vorgehensweise
Die betreffende Person muss die quittierten Originalrechnungen bezüglich der Bestattung zusammen mit einem Auszug aus der Sterbeurkunde an die zuständige Krankenkasse des Verstorbenen schicken.
Höhe des Beerdigungskostenzuschusses
Stirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags von 1.227,76 Euro (bei aktuellem Index) gewährt.
Bei Kindern unter 6 Jahren oder Totgeborenen werden nur 50 % beziehungsweise 20 % des vorgesehenen Pauschalbetrags bewilligt.
Verstirbt der Versicherte infolge eines (Arbeits-/Wege-)Unfalls oder einer Berufskrankheit, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe von einem 1/15 seiner Jahresvergütung gewährt, ohne dass er dabei geringer als 1/15 des Referenzminimums für die Festlegung der Unfallrente ausfallen darf.
Beerdigungskosten
Mit dem Beerdigungskostenzuschuss werden bis in Höhe des gewährten Pauschalbetrags folgende Kosten gedeckt:
- Sarg und üblicher Bestattungsschmuck (Aufbahrungsraum, Blumengebinde);
- Blumenkranz;
- Transport von Sarg und Blumen;
- Öffnung und Schließung des Grabes;
- religiöse Bestattung und Bestattungszeremonie;
- Feuerbestattung;
- Todesanzeigen in der Presse;
- kommunale Kosten und Gebühren.
Zuständige Kontaktstellen
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Nationale Gesundheitskasse4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2980 Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1023
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Überweisung ins Ausland4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 -1Fax : (+352) 2757 - 2758Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr -
CNS – Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Geldleistungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen international4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen national4, rue Mercier
L-21 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58
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Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors
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Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten20, avenue Emile Reuter
Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 328 / L-2013
Tel. : (+352) 45 05 15Fax : (+352) 45 02 01-222 -
Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates32, avenue Marie-Thérèse
L-2132 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 45 16 81Fax : (+352) 45 67 50 -
Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft2B, rue de la Paix
L-2312 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 49 90 - 3416Fax : (+352) 49 90 - 4501