Die Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Haushalten, die den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht besuchen, beantragen
Schüler, die den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht in Luxemburg besuchen, können unter bestimmten Umständen eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires - CePAS) erhalten: die Beihilfe für einkommensschwache Haushalte.
Diese Beihilfe dient dem Kauf von Schulmaterial und der Beteiligung an den Kosten für schulergänzende und außerschulische Aktivitäten.
Die Höhe der Beihilfe wird unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens des Haushalts und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder bestimmt.
Zielgruppe
Folgende Schüler kommen für den Bezug der Beihilfe der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung infrage:
- Schüler, die in Vollzeit oder für den berufsbegleitenden Unterricht im allgemeinen oder klassischen Sekundarunterricht in Luxemburg an einer öffentlichen Schule oder einer vertraglich geregelten Privatschule angemeldet sind, die die Lehrpläne des luxemburgischen öffentlichen Unterrichts befolgt;
- Schüler, die aus Familien mit geringem Einkommen stammen;
- Schüler, die Kindergeld beziehen.
Der Sorgeberechtigte des Schülers stellt den Beihilfeantrag.
Voraussetzungen
Um die finanzielle Beihilfe zu erhalten, muss der Antragsteller:
- eine natürliche Person sein;
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein;
- mit dem betroffenen Schüler zusammenleben und das Sorgerecht haben;
- Teil eines Haushalts sein, dessen Einkommen unterhalb der Niedrigeinkommensschwelle liegt.
Fristen
Der Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet vor dem 31. Oktober des Schuljahres, für das die Beihilfe beantragt wird, beim Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Service psycho-social et d'accompagnement scolaires - SePAS) der Schule, an der der Schüler angemeldet ist, eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Antragsformular für die finanziellen Beihilfen ist ab Beginn des neuen Schuljahres beim Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) der jeweiligen Schule erhältlich.
Es handelt sich um einen Fragebogen, der ausgefüllt werden muss und dem folgende Belege beizufügen sind:
- ein Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) des Antragstellers und seines Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten, der zum Haushalt gehört, für das gesamte Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung;
- Bescheinigungen über alle Einkünfte der letzten 3 Monate (mit Ausnahme des Monats August) des Antragstellers und seines Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten wie auch des Schülers;
- eine Bescheinigung über die Auszahlung des Kindergeldes oder, in Ermangelung einer solchen, eine Kopie des letzten Bankkontoauszugs (die Schulanfangszulage wird nicht berücksichtigt);
- Landwirte, Winzer und Freiberufler müssen den jüngsten Steuerbescheid des Steueramts oder eine Kopie der letzten Aufstellung der CCSS beifügen, in der das steuerpflichtige Einkommen angegeben ist, auf dessen Grundlage die Sozialversicherungsbeiträge festgesetzt werden;
- gegebenenfalls ein Sozialbericht oder eine soziale Untersuchung betreffend den Schüler, der/die vom SePAS oder von der CePAS erstellt wird;
- die von der jeweiligen Schule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung (der Stempel der Schule samt Unterschrift und Datum auf dem Antrag dient als solche);
- eine Immatrikulationsbescheinigung, sofern andere Mitglieder des Haushalts an einer Hochschule eingeschrieben sind oder einen Jugendfreiwilligendienst leisten.
Die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS) oder der Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (SePAS) können weitere Auskünfte oder zusätzliche Belege verlangen. Der Antragsteller muss alle verlangten Elemente einreichen, damit dem Antrag stattgegeben werden kann.
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind des Haushalts ist ein einzelner Antrag beim SePAS einzureichen.
Die CePAS übermittelt dem Antragsteller ihren Beschluss und setzt den SePAS davon in Kenntnis.
Im Falle einer Ablehnung teilt die CePAS dem Antragsteller die Gründe für ihre Ablehnung mit.
Zusammensetzung der finanziellen Beihilfen
Die finanzielle Beihilfe wird in einer Zahlung ausgezahlt, und zwar im Monat April.
Die Bedingungen für die Gewährung sowie die Höhe der Beihilfe für einkommensschwache Haushalte werden auf der Grundlage eines Sozialindexes bestimmt, der wie folgt berechnet wird:
- anhand der Zusammensetzung des Haushalts, in dem der Schüler lebt;
- anhand des Nettoeinkommens des Haushalts (nur die Einkünfte des Antragstellers und seines Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten sowie die Einkünfte des Schülers werden berücksichtigt).
Für die Berechnung des Sozialindexes gilt der Schüler als:
- Kind, wenn er mit seinem Vater oder seiner Mutter oder mit jeder sonstigen natürlichen Person, die für seinen Unterhalt aufkommt, zusammenlebt;
- Erwachsener, wenn er alleine lebt oder mit einem Lebensgefährten – mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder – zusammenlebt und keinen Anspruch auf die Subvention für den Verbleib im Schulsystem hat.
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 2477-5910Fax : (+352) 454544