Die außergerichtliche Beilegung einer Streitsache bei der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) beantragen

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Die Aufsichtskommission des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier - CSSF) ist für die Beaufsichtigung der Märkte für Finanzinstrumente und ihrer Betreiber zuständig.

Sie handelt ebenfalls als Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden von Kunden der Dienstleister des Finanzsektors, die ihrer Beaufsichtigung unterliegen.

Das Verfahren für die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden bei der CSSF ist freiwillig und unentgeltlich und dient zur Erleichterung der Beilegung von Beschwerden, ohne ein Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen.

Zielgruppe

Dieser Vorgang richtet sich an Kunden von Dienstleistern, die in einem Tätigkeitsbereich aktiv sind, der der Beaufsichtigung der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) unterliegt.

Bei diesen Dienstleistern handelt es sich insbesondere um:

  • Banken;
  • Finanzholdinggesellschaften;
  • Wertpapierunternehmen;
  • Dienstleister des Finanzsektors (spezialisiert oder mit Support-Funktion);
  • zugelassene Verwaltungsgesellschaften;
  • Verwalter alternativer Investmentfonds;
  • Passiv-Verwalter;
  • Organismen für gemeinsame Anlagen;
  • Pensionsfonds: Pensionsfondsgesellschaften mit veränderlichem Kapital (sociétés d’épargne pension à capital variable - SEPCAV) und Renten-/Pensionsfondsvereinigungen (associations d'éparne-pension - ASSEP);
  • Verbriefungsorganismen;
  • Treuhand-Vertreter, die bei Verbriefungsorganismen aktiv sind;
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute.

Die CSSF ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die sich auf Rechtsträger aus dem Versicherungssektor beziehen.

Voraussetzungen

Die Eröffnung des Verfahrens für die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden bei der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) unterliegt der Bedingung, dass die Beschwerde:

  • bereits im Vorfeld von der Geschäftsleitung des betroffenen Dienstleisters bearbeitet wurde;
  • nicht bereits oder derzeit von einer anderen außergerichtlichen Beschwerdestelle, einem Schiedsrichter, einem Schiedsgericht oder einem Gericht in Luxemburg oder im Ausland behandelt wurde bzw. wird;
  • nicht die Geschäftspolitik des Dienstleisters betrifft;
  • ein finanzielles Produkt oder eine finanzielle Dienstleistung betrifft;
  • nicht unrechtmäßig, mutwillig oder schikanös ist;
  • den Arbeitsablauf der CSSF nicht beeinträchtigt.

Die Beschwerde muss im Vorfeld stets dem Verantwortlichen für die Behandlung von Beschwerden auf Ebene der Geschäftsleitung des betroffenen Dienstleisters schriftlich vorgelegt werden.

Fristen

Geht innerhalb eines Monats ab dem Versand der Beschwerde an den Verantwortlichen für die Behandlung von Beschwerden auf Ebene der Geschäftsleitung des betroffenen Dienstleisters keine oder keine zufriedenstellende Antwort ein, ist es möglich, einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung dieser Streitsache bei der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) einzureichen.

Die CSSF kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerde beim Dienstleister eingereicht wurde, mit dem Antrag befasst werden.

Kosten

Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus werden den Parteien keine Kosten erstattet.

Vorgehensweise und Details

Allgemeine Regeln

Die Aufgabe der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) besteht darin, die gütliche Beilegung des Konflikts zwischen den betroffenen Parteien zu erleichtern.

Die Bearbeitung der Beschwerden erfolgt in der juristischen Abteilung für „Verbraucherschutz / Finanzkriminalität“.

Die begründeten Schlussfolgerungen der CSSF haben gegenüber den Parteien jedoch keine rechtsverbindliche Wirkung.

Anrufung

Zwecks Einleitung des Verfahrens für die außergerichtliche Beilegung von Streitsachen kann der Antragsteller das Formular Einreichung eines Antrags auf außergerichtliche Beilegung von Beschwerden bei der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) ausfüllen.

Es ist nicht notwendig, die CSSF in ihren Räumlichkeiten aufzusuchen oder sie anzurufen, um die Streitsache zu schildern, da das Verfahren grundsätzlich ausschließlich schriftlich abgewickelt wird.

Der Antrag kann der CSSF wie folgt übermittelt werden:

  • per Post (ein einfacher Brief reicht aus, der Versand eines Einschreibens ist optional);
  • per Fax;
  • per E-Mail an die Adresse: reclamation@cssf.lu.

Der Antrag muss in französischer, luxemburgischer, deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Verfahren läuft grundsätzlich in der Sprache ab, in der der Antrag eingereicht wurde.

Der Antrag auf außergerichtliche Beilegung von Beschwerden kann mittels eines Online-Services auch direkt auf der Internetseite der CSSF gestellt werden.

Jeder Antrag ist zu begründen, und ihm müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • eine ausführliche und chronologische Darstellung des der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalts und der beim Dienstleister, gegen den sich die Beschwerde richtet, bereits unternommenen Schritte;
  • eine Kopie der vorherigen Beschwerde, die an den Verantwortlichen für die Behandlung von Beschwerden auf Ebene der Geschäftsleitung des Dienstleisters gerichtet wurde;
  • entweder eine Kopie der Antwort des Dienstleisters auf die Beschwerde oder eine schriftliche Erklärung, dass keine Antwort des Dienstleisters innerhalb eines Monats ab dem Versand der Beschwerde eingegangen ist;
  • eine Bestätigung, dass weder in Luxemburg noch im Ausland ein Gericht, ein Schiedsrichter oder ein anderes außergerichtliches Beschwerdeorgan angerufen wurde;
  • eine ausdrückliche Einverständniserklärung mit den Interventionsbedingungen der CSSF als Organ für die außergerichtliche Beilegung der Streitsache;
  • eine Erklärung, dass die CSSF die Beschwerde (einschließlich der Anlagen) sowie jeden zukünftigen Schriftwechsel oder jede zukünftige Information an den von der Beschwerde betroffenen Dienstleister weiterleiten darf;
  • eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers (unabhängig davon, ob dieser vor der CSSF von einer anderen Person vertreten wird oder nicht);
  • wird der Antragsteller bei der Einreichung der Beschwerde bei der CSSF durch eine andere Person vertreten, ist es notwendig, der Beschwerde eine Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis dieser Person beizufügen; Handelt der Antragsteller für Rechnung einer juristischen Person, muss der Beschwerde eine Bescheinigung über seine Vertretungsbefugnis beigefügt werden;
  • betrifft die Beschwerde mehrere Personen (z. B. ein Gemeinschaftskonto), muss dem Antrag auf außergerichtliche Beilegung von Streitsachen eine von allen beteiligten Personen erteilte Vollmacht beigefügt werden. Dies ermöglicht es – falls erforderlich – einer einzelnen Person, alle gleichzeitig zu vertreten. Anhand dieser Vollmachten kann die CSSF überprüfen, ob alle beteiligten Personen über das Verfahren unterrichtet sind und ihr Einverständnis für die Antragstellung erteilt haben.

Jedes weitere Dokument, das für das richtige Verständnis der Streitsache mit dem betroffenen Dienstleister als zweckmäßig erscheint, kann der Beschwerde beigefügt werden.

Etwaige zusätzliche Dokumente können dem Beschwerdedossier unter Verwendung der folgenden E-Mail-Adresse beigefügt werden: reclamation@cssf.lu.

Wird die Akte auf dem Postweg übermittelt, wird darum gebeten, ausschließlich Kopien im Rahmen des Versands zu verwenden und die Originalunterlagen aufzubewahren. Benötigt die CSSF die Originale, wird sie dies zu einem späteren Zeitpunkt anzeigen.

Die Kopien der übermittelten Dokumente müssen nicht beglaubigt werden.

Ablauf

Die Bearbeitung der Beschwerden erfolgt normalerweise schriftlich. Die Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) kann jedoch ein oder mehrere Gespräche mit den Parteien organisieren, wenn sie dies für die Prüfung des Dossiers für zweckmäßig erachtet.

Die Parteien haben Zugang zu dem Verfahren, ohne einen Anwalt oder Rechtsberater in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Parteien können sich jedoch in allen Verfahrensstadien von einem Dritten (einem Anwalt, einem luxemburgischen oder ausländischen Berater, einer nahestehenden Person oder einer Vereinigung, z. B. einer Verbraucherschutzvereinigung) vertreten lassen. Diese dritte Person muss keine besondere Eignung/Qualifikation aufweisen.

Innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags informiert die CSSF die Parteien, ob sie die Bearbeitung des Antrags akzeptiert. Andernfalls sendet sie den beiden Parteien eine detaillierte Erläuterung der Gründe, aus denen sie die Bearbeitung des Antrags nicht akzeptiert hat.

Ein Antrag ist vollständig, wenn alle für die Antragsprüfung notwendigen Dokumente und Informationen bei der CSSF eingegangen sind. Dies schließt insbesondere die Erläuterungen ein, um die die CSSF den Dienstleister, gegen den sich die Beschwerde richtet, speziell ersucht.

Die CSSF kann es ebenfalls für erforderlich erachten, den Parteien ergänzende Fragen zu stellen oder um die Zusendung weiterer Unterlagen zu ersuchen, auch wenn der Antrag bereits als vollständig eingestuft wurde.

Die CSSF gibt ihre Schlussfolgerungen innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt ab, ab dem der Antrag als vollständig gilt.

Erweist sich die Beschwerde als hoch komplex, kann die CSSF die ursprüngliche Frist verlängern. In diesem Fall unterrichtet die CSSF die Parteien rechtzeitig über diese Fristverlängerung.

Begründete Schlussfolgerung der CSSF

Ist die Untersuchung des Antragsdossiers beendet, richtet die CSSF ein abschließendes Schreiben (lettre de conclusion) an die Parteien, das die Begründung ihrer Position beinhaltet.

Kommt Sie zu dem Schluss, dass der Antrag ganz oder teilweise begründet ist, fordert sie die Parteien auf, miteinander Kontakt aufzunehmen, um ihre Streitsache in Anbetracht der begründeten Schlussfolgerung beizulegen, und ihr die weiteren Schritte in dieser Sache mitzuteilen.

Kommt die CSSF zu dem Schluss, dass die Positionen der Parteien unvereinbar oder nicht nachweisbar sind, informiert sie die Parteien schriftlich darüber.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Schlussfolgerungen, zu denen die CSSF infolge der Untersuchung des Antrags gelangt ist, von der Entscheidung eines Gerichts, das die gesetzlichen Bestimmungen anwendet, abweichen können.

Die Parteien werden ebenfalls davon in Kenntnis gesetzt, dass die begründeten Schlussfolgerungen der CSSF für die Parteien nicht rechtsverbindlich sind; ihnen steht es frei, die Befolgung der Schlussfolgerungen anzunehmen oder abzulehnen.

Die Parteien werden in dem abschließenden Schreiben ebenfalls auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Rechtsmittel im Wege von Gerichtsverfahren einzulegen, insbesondere wenn sie nach der Mitteilung der begründeten Schlussfolgerung der CSSF nicht zu einer Einigung gelangen.

Die CSSF bittet die Parteien in ihrer begründeten Schlussfolgerung, ihr innerhalb einer in dem Schreiben festgesetzten angemessenen Frist mitzuteilen, ob sie die Annahme, Ablehnung oder Befolgung der von der CSSF vorgeschlagenen Lösung beschlossen haben.

Formulare/Online-Dienste

Einreichung eines Antrags auf außergerichtliche Beilegung von Beschwerden bei der CSSF

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Introduction d’une demande de résolution extrajudiciaire de réclamation auprès de la CSSF

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Request for out-of-court complaint resolution with the CSSF

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Online-Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Online-Vorgang

Den Vorgang öffnen

Réclamation en ligne auprès de la CSSF

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Démarche en ligne

Accéder à la démarche

Online request for out-of-court complaint resolution with the CSSF

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Online procedure

Go to the procedure

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am