Die Dienste des Schulmediators in Anspruch nehmen

Der Schulmediator befasst sich mit folgenden Beschwerden:

  • dem Verbleib im Schulsystem von Schülern, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs ohne Abschluss besteht;
  • der Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf;
  • der schulischen Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, die nicht über die notwendigen Deutsch-, Luxemburgisch- oder Französischkenntnisse verfügen, um eine reguläre Schulbildung zu absolvieren.

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Beschwerde beim Schulmediator einbringen:

  • Eltern oder gesetzliche Vertreter minderjähriger Schüler;
  • volljährige Schüler;
  • Akteure des nationalen Bildungswesens.

Voraussetzungen

Aufgaben des Mediators

Der Schulmediator nimmt Beschwerden entgegen in Fällen, in denen:

  • die Schule keine adäquate Ausbildung anbietet;
  • die Schule nicht entsprechend ihren Aufgaben gehandelt hat;
  • die Schule bzw. eine Dienststelle des Bildungsministeriums die Gesetzgebung nicht einhält.

Er unterstützt die Eltern der Schüler oder die volljährigen Schüler in ihrem Vorgehen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor er sich an den Schulmediator wenden kann, muss sich der Beschwerdeführer um eine Lösung mit den betroffenen Akteuren der Schulgemeinschaft bemüht haben (z. B. in der Grundschule mit dem Lehrer oder dem Regionaldirektor; in der Sekundarschule mit dem Klassenlehrer oder dem Direktor; in einem sonderpädagogischen Kompetenzzentrum mit der Person, die den Schüler betreut, oder dem Direktor).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Betroffene Personen können sich an den Schulmediator wenden, indem sie eine individuelle Beschwerde an ihn richten.

Diese Beschwerde beeinträchtigt nicht die Rechte des Betroffenen, sich an andere Instanzen zu wenden oder Rechtsmittel einzulegen.

Der Beschwerdeführer muss Folgendes angeben:

  • seine Namen und Vornamen;
  • die Namen und Vornamen des Schülers (falls minderjährig);
  • die Namen und Vornamen des gesetzlichen Vertreters des Schülers (wenn es sich nicht um den Beschwerdeführer selbst handelt);
  • seine nationale Identifikationsnummer und diejenige des Schülers (falls minderjährig);
  • seine Kontaktangaben;
  • den IAM-Login des Schülers;
  • den Gegenstand der Beschwerde;
  • zusätzliche Informationen über seine individuelle Beschwerde und den Empfang in den Räumlichkeiten des Schulischen Mediationsdienstes.

Nach Erhalt des Beschwerdeformulars muss der Schulmediator den Beschwerdeführer schriftlich über die unternommenen Schritte informieren.

Erscheint ihm eine Beschwerde nicht gerechtfertigt, wird der Mediator dem Beschwerdeführer die Begründung für seine Entscheidung schriftlich mitteilen.

Untersuchung

Erscheint dem Mediator eine Beschwerde als berechtigt, leitet er eine Untersuchung ein. Nach Abschluss seiner Untersuchung und im Hinblick auf eine faire und einvernehmliche Lösung kann der Mediator:

  • die betroffenen Dienststellen und Schulen sowie die Beschwerdeführer beraten;
  • ihnen Lösungen vorschlagen;
  • ihnen seine Empfehlungen unterbreiten.

Der Schulmediator benötigt das schriftliche Einverständnis der Eltern eines minderjährigen Schülers oder das des volljährigen Schülers, um bei den betroffenen Dienststellen und Schulen schriftlich oder mündlich um Zugang zu allen für seine Untersuchung notwendigen Informationen zu ersuchen. Der Direktor oder der Dienststellenleiter händigt dem Schulmediator in den vorgesehenen Fristen alle die Angelegenheit betreffenden Akten und Informationen aus. Der geheime oder vertrauliche Charakter der Schriftstücke, um deren Einsichtnahme er ersucht, kann gegenüber dem Mediator nicht geltend gemacht werden.

Der Mediator und seine Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet. Der Mediator trägt dafür Sorge, dass keinerlei Hinweis in den unter seiner Aufsicht erstellten Dokumenten oder in seinen Mitteilungen enthalten ist, anhand dessen die Identität der Personen, deren Namen ihm offengelegt wurden, festgestellt werden kann.

Streitfälle

Gegen die Entscheidung des Schulmediators, einer Beschwerde nicht stattzugeben, können vor Gericht keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Formulare/Online-Dienste

Einreichung einer individuellen Beschwerde beim Schulischen Mediationsdienst

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