Eintragung als Mietbewerber für eine erschwingliche Wohnung im Nationalen Register für erschwinglichen Wohnraum

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Um sich als Mieter für eine erschwingliche Wohnung zu bewerben und auf die entsprechende Warteliste gesetzt zu werden, müssen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem sozialen Vermieter Ihrer Wahl beantragen.

Das Nationale Register für erschwinglichen Wohnraum (Registre national des logements abordables - RENLA) ist die nationale zentrale Plattform für Personen, die auf der Suche nach einer erschwinglichen Mietwohnung sind.

Die Eintragung ins RENLA genügt, um auf die Warteliste für die Zuteilung einer erschwinglichen Wohnung gesetzt zu werden. Sie müssen sich nicht mehr bei mehreren sozialen Vermietern eintragen.

Die Eintragung erfolgt online über MyGuichet.lu und setzt Sie mit dem sozialen Vermieter Ihrer Wahl in Verbindung.

Betroffene Personen

Personen, die die Bedingungen erfüllen, um eine erschwingliche Wohnung zu mieten.

Voraussetzungen

Um sich für eine erschwingliche Mietwohnung zu bewerben, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Recht auf Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für sich selbst und die Mitglieder Ihrer häuslichen Gemeinschaft haben.
  • Weder Sie selbst noch ein Mitglied Ihrer häuslichen Gemeinschaft dürfen mehr als 1/3 eines Eigentums-, Nießbrauchs-, Erbpacht- oder Wohnrechts an einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland besitzen.
  • Ihr monatliches Einkommen und das der Mitglieder Ihrer häuslichen Gemeinschaft darf die je nach Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Jede Person kann nur für die häusliche Gemeinschaft eines einzigen Mietbewerbers berücksichtigt werden. Beispiel: Das volljährige Kind eines Mietbewerbers kann nicht selbst Mietbewerber sein, solange es zur häuslichen Gemeinschaft seines Vaters gehört und somit im Mietantrag dieser häuslichen Gemeinschaft miteinbegriffen ist.

Ein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft eines Mieters kann jedoch in eigenem Namen Mietbewerber werden. Ein volljähriges Kind einer häuslichen Gemeinschaft kann sich beispielsweise eigenständig für eine andere Wohnung als die seiner Eltern bewerben.

Ermittlung des Einkommens der häuslichen Gemeinschaft

Das berücksichtigte Einkommen ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Wenn sich das aktuelle Einkommen erheblich von dem des Vorjahres unterscheidet oder wenn im Kalenderjahr vor der Antragstellung kein Einkommen erzielt wurde, wird das letzte bekannte Einkommen berücksichtigt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um sich als Mieter zu bewerben und auf die Warteliste für eine erschwingliche Wohnung gesetzt zu werden, müssen Sie online über MyGuichet.lu eine Kontaktaufnahme mit dem sozialen Vermieter Ihrer Wahl beantragen.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Nachdem Sie Ihren Antrag über MyGuichet.lu übermittelt haben, erhalten Sie eine Liste der Belege, die Sie dem sozialen Vermieter zukommen lassen müssen.

Belege

Die beizufügenden Belege sind je nach Zusammensetzung der Akte unterschiedlich.

Sie müssen dem von Ihnen gewählten sozialen Vermieter die erforderlichen Belege innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung folgendermaßen zukommen lassen:

  • per Post;
  • auf elektronischem Wege; oder
  • persönlich in den Räumlichkeiten des sozialen Vermieters.

Antwortfrist der Behörde

Ihr Antrag auf Eintragung wird von der Behörde erst bearbeitet, nachdem die erforderlichen Belege an den sozialen Vermieter übermittelt wurden.

Während der Bearbeitung Ihres Antrags stehen Sie nicht auf der Warteliste für eine erschwingliche Wohnung.

Wenn Sie einer Aufforderung zur Einreichung zusätzlicher Belege nicht nachkommen oder diese verspätet einreichen, wird Ihre Akte geschlossen und Ihr Antrag vom sozialen Vermieter als zurückgezogen betrachtet.

Eintragung ins Nationale Register für erschwinglichen Wohnraum (RENLA)

Der soziale Vermieter trägt Sie als Mietbewerber in das Nationale Register für erschwinglichen Wohnraum (RENLA) ein, nachdem er sich vergewissert hat, dass:

  • Sie die Bedingungen für eine solche Eintragung erfüllen;
  • die von Ihnen eingereichten Belege echt sind.

Der soziale Vermieter schickt Ihnen ein Bestätigungsschreiben für Ihre Eintragung als Mietbewerber.

Funktionsweise des RENLA

Der Mietbewerber wird nur einmal eingetragen und von allen in Luxemburg tätigen sozialen Vermietern berücksichtigt, was seine Chancen auf eine erschwingliche Wohnung erhöht.

Um eine verfügbare erschwingliche Wohnung zu vergeben, führt der soziale Vermieter eine Suche im RENLA durch, um eine Liste der eingetragenen Mietbewerber zu erhalten, die dem Typ der verfügbaren erschwinglichen Wohnung entsprechen.

Die Bedingungen für die Bewerbung als Mieter müssen auch zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zuweisung der Wohnung erfüllt sein.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Abteilung für Wohnungsbau – Dienststelle für bezahlbaren Wohnraum

Adresse:
4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 7 août 2023

relative au logement abordable

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