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Bewerbung Ihres Unternehmens auf internationaler Ebene
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Wussten Sie schon?
Um luxemburgische Exportunternehmen bei ihren internationalen Aktivitäten zu unterstützen, bietet das Office du Ducroire (ODL) verschiedene Versicherungslösungen an. Diese versichern Sie gegen Zahlungsausfälle von Kunden und schützen Ihre Investitionen im Ausland. Darüber hinaus bietet das ODL finanzielle Unterstützung in Form einer teilweisen Erstattung von Werbe- und Ausstellungskosten.
Luxemburgische Unternehmen, die einen bedeutenden Mehrwert für die luxemburgische Wirtschaft darstellen, können diese finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- ein luxemburgisches Exportunternehmen sein;
- im Besitz aller gültigen Genehmigungen sein, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; und
- ein finanziell gesundes Unternehmen sein.
Die Ausfuhrbeihilferegelung ist gesetzlich geregelt und steht im Einklang mit den europäischen Vorschriften für öffentliche Beihilfen im Bereich der Ausfuhr.
Finanzielle Unterstützung kann insbesondere beantragt werden für:
- die Gestaltung und Übersetzung von Werbematerial (Broschüren, Videos usw.);
- die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Seminaren und Konferenzen;
- die Kosten für traditionelle und digitale internationale Werbung;
- Marktforschung sowie Rechts- und Steuerberatung;
- Marken-/Patentanmeldung und internationale Zertifizierung;
- die Eröffnung von Vertriebsstellen (entité de prospection) oder die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen für Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die finanzielle Unterstützung kann zwischen 10 % und 50 % der für das Projekt anfallenden Kosten decken, wobei folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden dürfen:
- die vom Ausschuss zur Förderung der luxemburgischen Exporte (COPEL) des ODL festgesetzten Obergrenzen;
- die Obergrenze von 300.000 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Unternehmen aus dem Finanzsektor, dem Versicherungswesen, der Tourismusbranche und der Immobilienentwicklung kommen in der Regel nicht für eine finanzielle Unterstützung infrage.
Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung und die Antragstellung finden Sie auf unserer Informationsseite über die Ausfuhrbeihilfen für Werbe- und Ausstellungskosten.