Reduzierung der Bemessungsgrundlage beim Kauf einer Immobilie

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Sie können in den Genuss einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Eintragungs- und Überschreibungsgebühren um 50 % kommen, wenn Sie eine Immobilie erwerben, die als Wohnraum dienen soll:

  • für Sie selbst; oder
  • für einen Mieter.

Diese steuerliche Maßnahme gilt rückwirkend für zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 abgeschlossene notarielle Kaufverträge.

Wenn Ihr Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurde, müssen Sie das von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung im Rundschreiben Nr. 825 vorgesehene Verfahren befolgen, um in den Genuss dieser Ermäßigung zu kommen.