• Veuillez noter qu’aujourd'hui (23 avril 2025), de 19h30 à 23h30, des travaux de maintenance auront lieu sur l’infrastructure du CTIE. Les sites étatiques comme Guichet.lu ainsi que les services proposés sur MyGuichet.lu et sur l’application mobile MyGuichet.lu pourront être indisponibles pendant de courts moments. Les plateformes eCDF et LBR seront également impactées. Merci pour votre compréhension.
  • Bitte beachten Sie, dass heute (23. April 2025) von 19:30 bis 23:30 Uhr eine Wartung der CTIE-Infrastruktur stattfinden wird. Staatliche Websites wie Guichet.lu sowie die auf der Plattform MyGuichet.lu und der App MyGuichet.lu angebotenen Dienste könnten für kurze Zeit nicht verfügbar sein. Die Plattformen eCDF und LBR werden ebenfalls betroffen sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Please note that today (23 April 2025), from 19.30 to 23.30 that maintenance work on the CTIE infrastructure will take place. Government websites such as Guichet.lu and the services offered on MyGuichet.lu and the MyGuichet.lu mobile app may be unavailable for short periods of time. The eCDF and LBR platforms will also be affected. Thank you for your understanding.

Kommunale Ergänzungswahlen in Weiswampach: Beantragen Sie die Briefwahl über MyGuichet.lu

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Gemeinde Weiswampach organisiert am 18. Mai 2025 kommunale Ergänzungswahlen. Für alle in den Wählerverzeichnissen der Gemeinde eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht.

Sie können entweder im Wahllokal am Wahltag oder per Briefwahl abstimmen.

Sie können die Briefwahl beantragen:

  • auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu; oder
  • per Post (in freier Schriftform oder anhand eines Vordrucks, der bei der Gemeinde erhältlich ist).

Wenn Sie den Antrag online stellen, müssen Sie ihn:

  1. mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) unterschreiben; und
  2. über MyGuichet.lu einreichen.

Ihr Antrag wurde erfolgreich an die Gemeinde gesendet, wenn der Status des Vorgangs in „Meine Vorgänge“ auf „Übermittelt“ steht. Sie erhalten eine automatische E-Mail an die in Ihrem privaten Bereich angegebene Adresse, die Sie über die erfolgreiche Übermittlung des Vorgangs informiert.

Der Antrag muss spätestens an folgenden Daten bei der Gemeinde eingehen:

  • am Dienstag, 8. April 2025, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Ausland verschickt werden soll;
  • am Mittwoch, 23. April 2025, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse in Luxemburg verschickt werden soll.