Verlängerung der Erhöhung der Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“)

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Die Erhöhung der Steuergutschrift auf 40.000 Euro für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes („Bëllegen Akt“) wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Die erhöhte Steuergutschrift gilt für jeden Erwerb eines Hauptwohnsitzes, bei dem die notarielle Urkunde zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 unterzeichnet wird.

Wenn Sie die Steuergutschrift in einer notariellen Kaufurkunde beantragt haben, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 7. April 2025 ausgestellt wurde, können Sie die Rückerstattung der zusätzlichen Steuergutschrift mithilfe eines von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) zur Verfügung gestellten Formulars (Französisch, Pdf, 118 KB) beantragen.

Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für die Gewährung der Steuergutschrift finden Sie auf unserer Informationsseite.