Personal in einem Privathaushalt einstellen: Erledigen Sie Ihre Formalitäten über MyGuichet.lu

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Sie möchten jemanden einstellen, der:

  • Ihnen im Haushalt hilft; oder
  • auf Ihr Kind aufpasst; oder
  • eine pflegebedürftige Person betreut?

Dann müssen Sie zunächst einen Arbeitsvertrag aufsetzen, den Sie beide unterschreiben.

Anschließend können Sie ein vereinfachtes Verfahren bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) nutzen, um die Formalitäten im Bereich der Personalverwaltung (Sozialversicherung, Beiträge, Besteuerung usw.) zu erledigen.

Fortan haben Sie die Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Verfahren online über MyGuichet.lu zu erledigen, nämlich:

  • die Anmeldung Ihres Arbeitnehmers bei der CCSS mittels einer „Anmeldung für Arbeitnehmer in einem Privathaushalt / einer Gastfamilie“;
  • die Änderung der halbjährlichen Meldungen in Bezug auf Stunden und Löhne in einem Privathaushalt;
  • die Abmeldung Ihres Arbeitnehmers bei der CCSS zum Vertragsende.

Dabei handelt es sich um Vorgänge mit Authentifizierung, für die ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Zur Erinnerung: Sie können diese Vorgänge auch auf dem Postweg unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare erledigen.

Hinweis: Die An- und Abmeldungen müssen spätestens 8 Tage nach der Einstellung oder nach Beendigung des Arbeitsvertrags der betreffenden Person erfolgen.

Auf unserer Informationsseite finden Sie alle Einzelheiten zu diesem Verfahren.