Staatliche Hilfe für die Stellung einer Mietkaution

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Sie möchten eine Wohnung mieten, können aber die vom Vermieter verlangte Garantie in Form eines Nachweises der Zahlungsfähigkeit oder einer Kaution aus finanziellen Gründen nicht aufbringen?

Als Mieter haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Hilfe zur Stellung einer Mietkaution zu beantragen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung als Bürge auftreten. Im Gegenzug müssen Sie sich verpflichten, den gesamten Betrag der Mietkaution über einen Zeitraum von drei Jahren anzusparen. Dieser Betrag muss an das Ministerium zurückgezahlt werden, wenn der Eigentümer die Kaution in Anspruch nimmt.

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen schicken.

Weitere Informationen über die Antragstellung und die Bedingungen für die Gewährung der staatlichen Hilfe für die Stellung einer Mietkaution finden Sie auf unserer Informationsseite.

Sie können auch den Mietkaution-Rechner nutzen, um eine Schätzung des Betrags zu erhalten, der Ihnen gewährt werden kann.