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Telearbeit von Grenzgängern aus Deutschland: neues Abkommen über soziale Sicherheit
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Am 5. Juni 2023 hat Luxemburg ein neues Rahmenabkommen über die übliche grenzüberschreitende Telearbeit unterzeichnet. Deutschland hatte dieses Abkommen bereits einige Zeit zuvor unterzeichnet. Es tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und wurde zunächst für eine Dauer von 5 Jahren geschlossen.
Das neue Abkommen ermöglicht es Grenzgängern mit Wohnsitz in Deutschland dort Telearbeit zu leisten, während sie weiterhin den luxemburgischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterstehen, sofern die in Deutschland geleistete Arbeitszeit weniger als 50 % ihrer tatsächlichen Arbeitszeit beträgt.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Belgien und Frankreich können ebenfalls in den Genuss dieses Rahmenabkommens gelangen, wenn Frankreich und Belgien es ihrerseits unterzeichnen. Belgien hat sich bereits verpflichtet, das Abkommen in Kürze zu unterzeichnen.
Dieses Abkommen gilt nur im Bereich der sozialen Sicherheit. Die steuerrechtlichen Bestimmungen sind in entsprechenden bilateralen Vereinbarungen geregelt.