Jährliche Übermittlung der Konformitätsbescheinigungen für SPF
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Für jede Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (société de gestion de patrimoine familial - SPF) muss jährlich eine Bescheinigung an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) übermittelt werden.
Diese Konformitätsbescheinigung dient dazu, die Berechtigung der Anleger der SPF und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Zahlstelle zu bestätigen.
Die Frist für die Übermittlung der Bescheinigung für das Kalenderjahr 2022 ist der 31. Juli 2023.
Es wird empfohlen, die Bescheinigung auf elektronischem Wege über die Plattform MyGuichet.lu zu übermitteln.
Hierfür benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Weitere Informationen sowie den Link zum Vorgang „Déclaration de taxe d'abonnement - dépôt du certificat de conformité pour les SPF“ finden Sie auf unserer Infoseite.