Neue Vorschriften zur Gewährleistung der Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Orten für alle

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Es sind neue Vorschriften in Kraft getreten, die die Zugänglichkeit für alle gewährleisten sollen von:

  • öffentlich zugänglichen Orten;
  • öffentlichen Straßen; und
  • Mehrfamilienhäusern.

Das Ziel ist die Beseitigung der Barriere der Nichtzugänglichkeit, die häufig als „soziale Mauer“ bezeichnet wird und nach wie vor eine der Hauptursachen für die Diskriminierung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ist.

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, kann eine finanzielle Unterstützung in Form eines Kapitalzuschusses gewährt werden für:

  • die Herstellung der Zugänglichkeit für alle bei öffentlich zugänglichen Orten, die bereits bestehen oder sich in einem bereits bestehenden Umfeld befinden;
  • die Schaffung eines öffentlich zugänglichen Orts oder eines Mehrfamilienhauses mittels Umnutzung; oder
  • angemessene Vorkehrungen an einem öffentlich zugänglichen Ort.

Dieser Antrag auf finanzielle Unterstützung muss eingereicht werden:

  • online über MyGuichet.lu. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, bei dem Sie sich mit einem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren müssen; oder
  • über die App MyGuichet.lu.

Weitere Informationen zu den neuen Maßnahmen für die Verbesserung der Zugänglichkeit finden Sie in unseren verschiedenen Texten zu diesem Thema.