Neue Frist für die Beantragung der Teuerungszulage 2022

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Haushalte mit bescheidenem Einkommen können unter bestimmten Bedingungen beim Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) eine Teuerungszulage beantragen.

In der Regel müssen die Anträge bis zum 30. September eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung des Antrags für das Jahr 2022 wird ausnahmsweise bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.

Anträge, die nach dem 31. Oktober 2022 eingereicht werden, werden abgelehnt.

Zur Erinnerung: Um diese Zulage zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die Höhe der Teuerungszulage richtet sich nach der häuslichen Gemeinschaft der antragstellenden Person und variiert:

  • zwischen 1.652 Euro für eine allein lebende Person;
  • und 3.304 Euro für einen Haushalt von 5 Personen und mehr.

Die Energieprämie, die abhängig von der Größe des Haushalts zwischen 200 und 400 Euro beträgt, wird zusätzlich zur Teuerungszulage gezahlt.

Weitere Informationen über die Bewilligungskriterien und die Antragstellung finden Sie in unserem Informationstext (der auch in Leichter Sprache verfügbar ist).