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Aktualisierung unserer Informationen über die Erstattung des Musikschulgeldes
Zum letzten Mal aktualisiert am
Ab dem Schuljahr 2022–2023 können die Eltern oder gesetzlichen Vertreter von Schülern, die eine Musikschule auf Kommunalebene besuchen, eine staatliche Unterstützung zwecks Erstattung des gezahlten Musikschulgeldes beantragen.
Um die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Schüler sind in einer Musikschule eingeschrieben, wie im Gesetz vom 27. Mai 2022 zur Organisation der musikalischen Ausbildung auf Kommunalebene vorgesehen.
- Die Schüler sind am 1. September vor dem Referenzschuljahr jünger als 18 Jahre.
- Der Haushalt, zu dem die Schüler gehören, verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als dem 3,5-Fachen des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Die musikalische Ausbildung verfolgt das Ziel:
- den jungen Schülern Musikkenntnisse und Freude am Musizieren zu vermitteln, damit sie am Musikleben teilnehmen können;
- jungen Menschen eine Fachausbildung in den verschiedenen Musikdisziplinen zu gewährleisten, damit sie später ein vertieftes Musikstudium absolvieren können.
Um die staatliche Unterstützung zu beantragen, müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter ein spezifisches Formular ausfüllen, das zusammen mit den entsprechenden Belegen bis spätestens 1. Oktober des folgenden Schuljahres an den Regierungskommissar für musikalische Ausbildung zu richten ist. Dieses Formular kann heruntergeladen und per Post oder über MyGuichet.lu eingereicht werden.
Die staatliche Unterstützung wird den Anspruchsberechtigten ab dem 1. Januar des Referenzschuljahres ausgezahlt.
Unser Informationstext zu dieser staatlichen Unterstützung wurde kürzlich aktualisiert. Dort finden Sie nähere Informationen über den Vorgang und die Bedingungen für die Gewährung dieser Unterstützung.