Neuigkeiten bezüglich des Stipendiums zur Förderung des künstlerischen Schaffens sowie der Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich

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Um die Entwicklung und den Einsatz von Kunst- und Kulturberufen zu fördern, bietet der Staat ein Stipendium von bis zu 8.000 Euro zur Förderung des künstlerischen Schaffens sowie der Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich an.

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • professionelle Künstler, Autoren, bildende Künstler und darstellende Künstler, die:
    • aus Luxemburg kommen oder dort leben; und
    • über eine nachweisliche kulturelle Verankerung in Luxemburg verfügen;
  • professionelle Künstlerkollektive.

Das Stipendium kann vergeben werden:

  • für Recherche, für die Umsetzung eines genau festgelegten künstlerischen Projekts (Förderung des künstlerischen Schaffens); oder
  • als Förderung der Weiterbildung (Absolvierung eines Praktikums oder einer spezifischen Schulung).

Die Anträge auf ein Stipendium werden:

  • dreimal jährlich von einer Kommission geprüft, die den für Kultur zuständigen Minister berät;
  • über MyGuichet.lu ohne Authentifizierung gestellt, das heißt, ohne dass ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Weitere Informationen über die Bewilligungskriterien und die Antragstellung für dieses Stipendium finden Sie in unserem Informationstext.