Aufnahme eines Elements in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

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Was haben die Echternacher Springprozession, die Schueberfouer mit ihrem Hämmelsmarsch, die Éimaischen und die musikalische Kunst der Trompeter gemeinsam? Dabei handelt es sich um Elemente, die neben anderen in das Verzeichnis des luxemburgischen immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden.

Dieses „lebendige Kulturerbe“ umfasst:

  • Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten von Gemeinschaften, Gruppen oder Einzelpersonen; und
  • die dazugehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume;

deren Erhaltung von nationalem öffentlichen Interesse ist.

Damit ein Element offiziell als immaterielles Kulturerbe anerkannt werden kann, muss ein entsprechender Aufnahmeantrag beim Ministerium für Kultur gestellt werden.

Auf unserer Informationsseite finden Sie alle Informationen zu diesem Thema.