Öffentliche Orte barriere-frei machen: die passende Veränderung anfragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 7. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier.
Um was geht es ?
Ein öffentlicher Ort oder Platz ist für alle Menschen da.
Der Ort ist in einem Gebäude oder draußen.
Der Ort soll für alle Menschen leicht zu benutzen sein.
Das heißt: Nichts ist im Weg. Jeder kommt dahin.
Man sagt auch: barriere-frei oder zugänglich sein.
Manche Orte in Luxemburg sind noch nicht barriere-frei:
Es gibt dort Probleme für Personen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es das Gesetz über barriere-freie öffentliche Orte.
Alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei werden.
In dem Gesetz stehen Regeln.
Die Regeln gelten für Orte, die es schon gibt.
Und für Orte, die gerade gebaut werden.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt:
Wer neu baut, muss sich sofort an die neuen Regeln halten.
Was schon gebaut ist, soll geändert werden.
Die Verantwortlichen von den Orten haben dafür noch Zeit.
Am 1. Januar 2032 muss aber alles geändert sein.
In dem Gesetz steht auch die passende Veränderung.
Passend heißt: geeignet, nicht übertrieben, nicht zu teuer.
Das offizielle Wort ist: angemessene Vorkehrung.
Was ist eine passende Veränderung?
Ein öffentlicher Ort ist schon nach den Regeln umgebaut.
Der Ort ist schon barriere-frei.
Viele Personen mit Behinderung können den Ort nutzen.
Aber vielleicht kann eine Person den Ort noch nicht benutzen.
Sie hat eine schwere oder spezielle Behinderung.
Die Person braucht noch weitere Änderungen.
Sie kann fragen, dass der Ort verbessert wird.
Dann kann sie den Ort auch nutzen.
Die Anfrage heißt: passende Veränderung.
Passend heißt: geeignet, nicht übertrieben, nicht zu teuer.
Das offizielle Wort ist: angemessene Vorkehrung.
Oft braucht man Bau-Arbeiten, um die Veränderung zu machen.
Ein Beispiel:
Man kommt mit dem Rollstuhl bis zu dem Gebäude.
Aber ein breiter elektrischer Rollstuhl passt nicht durch die Tür.
Dann kann die Person eine Änderung anfragen.
Die Tür kann breiter umgebaut werden, wenn es möglich ist.
In einer Residenz müssen die Besitzer einverstanden sein.
Erst dann darf die Änderung gemacht werden.
Residenz heißt: Gebäude mit vielen Wohnungen.
Wer fragt die passende Veränderung an?
Personen mit sehr schwerer oder spezieller Behinderung.
Wann können Sie anfragen?
Der Ort wurde schon nach den Regeln für barriere-freie Orte gebaut.
Das heißt: Der öffentliche Ort ist schon für viele leicht zu nutzen.
Aber das reicht nicht immer für alle Behinderungen.
Wichtig:
Die passende Veränderung kann bis zum Jahr 2032 gemacht werden.
Sie kann aber auch danach gemacht werden.
Was müssen Sie tun?
Dies sind die Schritte:
- Sie fragen direkt den Verantwortlichen von dem Ort.
Zum Beispiel den Besitzer vom Restaurant.
Sie erklären, was Sie brauchen.
Der Verantwortliche findet dann vielleicht eine Lösung. - Der Verantwortliche möchte vielleicht nichts ändern.
Dann fragen Sie beim Familien-Ministerium.
Sie müssen erklären, was Sie brauchen.
Sie müssen beschreiben, was geändert werden soll.Es gibt ein Formular (Pdf, 584 KB) zum Ausfüllen.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.Sie können auch über MyGuichet.lu anfragen.
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.Sie können auch ein Formular aus Papier
beim Ministerium für Familie bekommen.
Sie können anrufen: 00352 24 78 36 54.
Sie bekommen das Formular mit der Post.
Oder Sie bekommen eine E-Mail mit dem Formular.
Sie drucken das Formular und füllen es aus.
Sie können das ausgefüllte Formular mit der Post
an das Ministerium für Familie schicken.
Die Adresse ist:Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
L-2919 LuxembourgOder Sie schicken eine E-Mail an das Ministerium für Familie
Die Adresse ist: accessibilite@fm.etat.lu
Was passiert mit Ihrer Anfrage?
Der Minister kontrolliert die Anfrage:
Ist die Anfrage möglich oder nicht?
Er spricht mit dem Beirat für Barriere-Freiheit.
Das ist eine Gruppe von Personen.
Sie kennen sich gut mit Barriere-Freiheit aus.
Danach entscheidet der Minister.
Er schaut, ob die Änderung passend ist.
Passend heißt: geeignet, nicht übertrieben, nicht zu teuer.
Der Minister ist einverstanden:
Er schickt seine Antwort weiter an die Verantwortlichen.
Das sind hier: die Personen, die für den öffentlichen Ort zuständig sind.
Diese Verantwortlichen müssen die Änderungen machen.
Die Person mit Behinderung bekommt eine Kopie von der Antwort.
Der Minister ist Nicht einverstanden:
Er schickt seine Antwort an die Person mit Behinderung.
Der öffentliche Ort ist in einer Residenz:
Dann müssen auch noch die Besitzer gefragt werden.
Das sind:
- der Besitzer vom Gebäude
Oder - die Mitbesitzer vom Gebäude
Oder - die Gemeinschaft oder Syndikat: das sind alle Besitzer von den
Wohnungen zusammen.
Wenn die Besitzer nicht einverstanden sind, kann die Änderung nicht
gemacht werden.
Die Besitzer schreiben ihre Antwort an die Person mit Behinderung.
Sie schicken eine Kopie an das Familien-Ministerium.
Die Besitzer schreiben die Antwort auch in den Bericht von ihrer
Versammlung.
Das gehört auch zum Thema
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Zusammenfassung
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die Bau-Regeln
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Geld-Hilfe anfragen
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die passende Veränderung
anfragen - Öffentliche Orte barriere-frei machen: das Beweis-Papier
- Der Originaltext (nicht in Leichter Sprache)
- Das Gesetz (französisch, nicht in Leichter Sprache)
Kontakt
Dieses Ministerium ist zuständig für Behinderung:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
E-Mail: accessibilite@fm.etat.lu
Telefon: 00352 24 78 36 54
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 86500
- Fax:
- (+352) 247 86570
- E-Mail:
- info@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
L-2919 Luxemburg
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@fm.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Personen mit Behinderung
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83654
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